Die Zeitung «Journal du Jura» veröffentlichte ein Atatürk-Zitat in der Rubrik der Leserbriefe. Nun wird das Unternehmen vom Presserat gerügt.
Journal du Jura
Das «Journal du Jura» fälschte einen Leserbrief. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das «Journal du Jura» veröffentlichte vor der Burka-Initiative ein Atatürk-Zitat.
  • Dieses war jedoch als Leserbrief «versteckt».
  • Nun sind mehrere Beschwerden gegen die Zeitung eingegangen – auch vom Presserat.

Der Presserat klopft der Zeitung «Journal du Jura» wegen einem gefälschten Leserbrief auf die Finger. Vor der Abstimmung über die Burkaverbots-Initiative rückten die Co-Chefredaktoren den Leserbrief eines gewissen Mustafa Kemal Atatürk ins Blatt. Im Brief nahm dieser Atatürk für die Burkaverbots-Initiative Stellung.

Erst später legten die Zeitungsverantwortlichen offen, dass es sich bei dem vermeintlichen Leserbrief um ein Zitat von Atatürk handelt. Die Beschwerde bemängelte, dass die Leserschaft nicht erkennen konnte, ob es sich um einen echten oder falschen Leserbrief handelte. Zudem hätten die Chefredaktoren die Rubrik «Leserbriefe» missbraucht, da ihnen andere Gefässe zur Verfügung stehen, um sich zu äussern.

Presserat schlisst sich Beschwerde an

Der Presserat schliesst sich der Beschwerde an, wie er am Dienstag mitteilte. Für die Leserschaft war es demnach nicht offensichtlich, dass es sich um einen gefälschten Leserbrief handelt.

Das Zitat und dessen Urheber hätten nicht nur als solche erkennbar sein, sondern in einer anderen Rubrik platziert werden müssen. Die Leserbriefspalte sei von der Definition her für die Beiträge der Leserinnen und Leser reserviert. Darum stellt der Presserat im Vorgehen des «Journal de Jura» einen Verstoss gegen den Journalisten-Kodex fest.

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