Weil substanzlose Beschwerden beim Presserat zunehmen, müssen Privatpersonen ab dem dritten Mal eine Gebühr bezahlen. 2021 wurden 34 Beschwerden gutgeheissen.
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Susan Boos ist die Präsidentin des Schweizer Presserats. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Presserat gehen vermehrt substanzlose Beschwerden ein.
  • Dabei gehe es um Proteste gegen den Artikels-Inhalt oder das Medium.
  • Privatpersonen können deshalb nur zwei Beschwerden pro Jahr gratis einreichen.
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In den letzten Jahren haben substanzlose Beschwerden beim Schweizer Presserat zugenommen. Bei diesen gehe es nur um Proteste gegen den Inhalt eines Artikels oder darum, ein unliebsames Medium mit Beschwerden einzudecken, sagte Presseratspräsidentin Susan Boos.

Weil bei solchen Einsprachen der Journalistenkodex nicht betroffen sei, werde nicht darauf eingegangen. «Um einen Missbrauch zu verhindern, haben wir deshalb für Privatpersonen eine Gebühr ab der dritten Beschwerde im selben Jahr eingeführt», sagte Boos in einem am Samstag veröffentlichten Interview in den «Schaffhauser Nachrichten».

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Zeitungen (Symbolbild). - Pixabay

Laut Boos kam es 2021 bei 197 erledigten Beschwerdeverfahren zu 81 verabschiedeten Stellungnahmen sowie 34 ganz oder teilweise gutgeheissenen Beschwerden. Die Zahl der behandelten Beschwerden und erteilten Rügen bewegt sich stets in einem vergleichbaren Rahmen.

Boos fände es hilfreich, gäbe es ein Qualitätslabel, das Medien und Medienschaffende kennzeichnet, die «echten» Journalismus betrieben. So wäre die Unterscheidbarkeit zwischen Journalismus und Werbung, wie sie etwa beim Native Advertising auftritt, einfacher.

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