Der frühere Direktor der Klinik für Herzchirurgie am Zürcher Universitätsspital, Francesco Maisano, hat beim Presserat Beschwerde gegen die Tamedia-Berichterstattung eingereicht. Der Presserat gibt ihm jedoch nur in einem einzigen Punkt Recht.
Francesco Maisano
Francesco Maisano. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Maisano erhob Beschwerde beim Presserat, weil die Journalistinnen und Journalisten eine «einseitige, unfaire und ehrverletzende Medienkampagne» gegen ihn geführt hätten.

Die Fakten seien einseitig wiedergegeben und Entlastendes sei ausgelassen worden.

Von Mai bis Oktober 2020 publizierten «Tages-Anzeiger» und «SonntagsZeitung» mehr als 30 Artikel im Zusammenhang mit der Klinik für Herzchirurgie. Die Informationen dazu hatten die Journalistinnen und Journalisten mehrheitlich von einem Whistleblower.

Den Vorwurf einseitiger, unfairer, ehrverletzender und reisserischer Berichterstattung wies die Tamedia-Redaktion zurück. Jeder Artikel sei durch ein grosses öffentliches Interesse begründet.

Der Presserat wollte nicht beurteilen, ob es sich um eine «Medienkampagne» gehandelt habe. Entscheidend sei, ob sich die Journalistinnen und Journalisten an die Regeln gehalten hätten.

Der Presserat untersuchte für seine Einschätzung auch nicht alle 30 Artikel. Er beschränkte sich darauf, drei Artikel genauer unter die Lupe zu nehmen, welche Maisano beanstandete. Zu mehr sei das vorliegende Verfahren nicht in der Lage, so der Presserat in einer Mitteilung vom Dienstag.

Bei einem der drei Artikel, er trug den Titel «Maisano entlastet, weil sich ein Toter beschwerte», lagen zwischen Publikation und Beschwerde jedoch mehr als drei Monate. Damit verpasste Maisano die vom Presserat vorgegebene Frist. Der Text wurde nicht beurteilt.

Von den zwei verbleibenden Texten erachtete der Presserat nur einen als beanstandenswert, den Text «Der Whistleblower wurde verheizt» vom 5. September 2020. Dort habe die Redaktion es verpasst, Maisanos Stellungnahme zu den Vorwürfen dazuzustellen.

Zwar reagierte Maisano nicht auf die Anfrage der Redaktion. Seine Aussagen seien aber aus anderen Veröffentlichungen bereits bekannt gewesen, schreibt der Presserat. Damit habe der «Tages-Anzeiger» die Ziffer 3 (Ausnahmen der Anhörungspflicht) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.

Der zweite Text mit dem Titel «Beurlaubter Klinikchef attackiert Spital, Medien und Prüfer» sei nicht zu beanstanden. Maisano hatte dort kritisiert, dass der Untersuchungsbericht viel mehr Platz erhalten habe als seine Stellungnahme. Der Presserat betont dabei aber, dass es zwar eine Pflicht zur Fairness gebe, jedoch keine Pflicht zu einer quantitativ messbaren Ausgewogenheit.

Maisano hat die Schweiz inzwischen verlassen und arbeitet an einem Spital in Mailand.

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