Postfinance

Postfinance reicht Beschwerde wegen Löschung von Stimmabdruck ein

Keystone-SDA
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Bern,

Postfinance legt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, nachdem der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte die Löschung aller bestehenden Stimmabdrücke fordert.

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Eine Untersuchung ergab, dass die Bearbeitung von biometrischen Daten zu Authentifizierungszwecke durch die Postfinance gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstosse. (Symbolbild) - dpa/afp

Postfinance hat beim Bundesverwaltungsgericht gegen eine Verfügung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Beschwerde eingelegt. Die Verfügung verlangt, dass Postfinance bis zum 1. Oktober alle bestehenden Stimmabdrücke löscht, denn das Vorgehen von Postfinance verstosse gegen Datenschutz.

Zudem soll eine ausdrückliche Einwilligung der Kundinnen durch ein gesprochenes «Ja» einführt werden, so der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb). Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts stehe noch aus, teilte Postfinance am Donnerstag mit. Die Verfügung des Edöb ist damit noch nicht rechtskräftig.

Postfinance halte die angeordneten Massnahmen für rechtlich unbegründet und unverhältnismässig – insbesondere, da dem Edöb bereits vor Erlass der Verfügung mitgeteilt worden sei, dass Anfang 2026 ein neues Verfahren eingeführt werde. Dabei erfolge die Einwilligung der Kunden durch ein gesprochenes «Ja».

Mit der unabhängig von der Verfügung des Edöb geplanten Umstellung erfülle Postfinance die Forderung des Edöb. Das Vorgehen des Edöb sei nicht darum nachvollziehbar. Man bedauere, dass es nicht zu einem Dialog gekommen sei.

Stimmabdrücke als biometrische Daten

Der Edöb hatte eine Sachverhaltsabklärung zur Stimmerkennung durchgeführt und diese mit der Verfügung am 16. Mai abgeschlossen. Stimmabdrücke seien biometrische Daten, hiess es in der Mitteilung des Datenschutzbeauftragten. Wenn sie eine Person eindeutig identifizierten, «gelten sie nach Datenschutzgesetz als besonders schützenswerte Personendaten».

Stimmerkennungsverfahren böten zwar Vorteilen. «Sie bergen aber vor dem Hintergrund des zunehmenden technologischen Fortschritts auch Risiken hinsichtlich der Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte», so der Edöb. Die Stimme sei ein eng und dauerhaft mit einer Person verbundenes Merkmal und stelle einen einzigartigen Aspekt der Persönlichkeit dar.

Die Untersuchung habe ergeben, dass die Bearbeitung von biometrischen Daten zu Authentifizierungszwecke durch die Postfinance gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstosse.

Zudem würden die Stimmabdrücke ohne die aktive Abgabe einer Willenserklärung von Kundinnen und Kunden erstellt. Der Edöb erachte dieses Vorgehen als datenschutzrechtswidrig.

Postfinance schrieb, ein Grossteil der Kundinnen schätze die Einfachheit der Identitätsüberprüfung. Der Stimmabdruck werde nicht erzeugt, wenn der Kunde diesen nicht wünsche. Er könne ausserhalb des Postfinance-Systems nicht verwendet werden und sei gegen Missbrauch geschützt.

Kommentare

User #1455 (nicht angemeldet)

Diese Stimm abdrücke gibt es Inoffiziell ausserhalb der Schweiz schon seit ewigkeit und es glaubt doch niemand ernsthaft dass dies nicht schon längst von jedem Schweizer Bürger im Hindergrund gemacht wurde....

User #1286 (nicht angemeldet)

Levrat und IT? Ei ei ei. Ui ui ui.

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