Die Postkommission PostCom erhöht den Bruttomindeststundenlohn ab dem 1. Juli 2023 von 18.27 auf 19.00 Franken.
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Der Mindestlohn im Postsektor wird 2023 angehoben. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mindeststandards gelten demnach auch für Temporär-Angestellte.
  • Zudem gelten die Mindeststandards auch für Subunternehmen.

Die Eidgenössische Postkommission PostCom erhöht den Bruttomindeststundenlohn im Postsektor per 1. Juli 2023 von 18.27 Franken auf 19.00 Franken. Das teilte die Aufsichtsbehörde am Donnerstag mit.

Sie habe dazu die Anfang 2019 in Kraft getretene Verordnung über die Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen bei den Postdiensten angepasst, schrieb die PostCom. Die Mindeststandards gelten demnach auch für Temporär-Angestellte, die bei einer Anbieterin von Postdiensten tätig sind.

Falls Temporär-Angestellte einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, der vorteilhafter sei als die von der PostCom festgelegten Mindeststandards, fänden die Bedingungen dieses GAV Anwendung. Zudem gelten die Mindeststandards auch für Subunternehmen, die mehr als die Hälfte ihres Umsatzes im Postmarkt erzielen.

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