Der Bund möchte die Installation von Photovoltaik Anlagen mit diversen Massnahmen fördern. Unter anderem mit mehr finanziellen Mitteln für Einmalvergütungen.
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Eine Photovoltaik-Anlage auf einem Dach. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund hat den Pott für Einmalvergütungen auf 470 Millionen Franken erhöht.
  • Zudem wurde ein Kundenportal für die benutzerfreundlichere Kommunikation eingerichtet.
  • Weiter sollen diverse rechtliche Hürden für die Installation einer Anlage abgebaut werden.
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Die Schweizer Bevölkerung soll zur Installation von Photovoltaik-Anlagen angeregt werden. Mit 470 Millionen Franken, ist der Pott für Einmalvergütungen so voll wie noch nie. Diese Einmalvergütungen decken jeweils rund 20 Prozent der Investitionskosten. Für kleiner Anlagen stehen 270 Millionen Franken zur Verfügung und für grössere Anlagen 200 Millionen Franken.

Neues Kundenportal macht Kommunikation einfacher

Das Bundesamt für Energie von der Pronovo AG entwickelte zudem ein digitales Kundenportal. Damit ist die Anmeldung für die Vergütungen nutzerfreundlicher und die Kommunikation mit den Behörden einfacher. Dies schreibt das «PV Magazine».

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Ein Mann installiert eine Photovoltaik Anlage. (Symbolbild) - Keystone

Auch der Branchenverband Swissolar arbeitet an Innovation. Noch in diesem Jahr soll «EasyAdmin» erscheinen. Ein Planungstool, das Installateuren und Planern die Arbeit erleichtert.

Zubau der Photovoltaik-Anlagen verfolgen

Neu kann man auf der Webseite des Bundesamtes für Energie analysieren, ob Gemeinden ihr volles Photovoltaik-Potenzial ausnutzen. Eine Karte mit Geodaten zu allen Stromproduktionsanlagen steht bereit. Auch der Zubau der Photovoltaik-Anlagen kann verfolgt werden.

Bund will rechtliche Hürden abbauen

Weiter sollen einige rechtliche Hürden für die Photovoltaik abgebaut werden. Die Plangenehmigungspflicht für Anlagen, die mit einem Niederspannungsverteilnetz verbunden sind, sollen ab 1. Juli 2021 aufgehoben werden.

Solarenergie
Eine Photovoltaik Anlage in der Schweiz. - Keystone

Der Bundesrat dürfte dem Parlament im Juni seine Erklärung zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» vorlegen. Dabei handelt es sich um die Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes.

Im Entwurf ist angedacht, dass die fixen Einmalvergütungen neu durch Ausschreibungen festgelegt werden. Auch der virtuelle Zusammenschluss vom Eigenverbrauch und der ZEV soll möglich werden. Weiter sollen alte Photovoltaik Anlagen einen Bestandsschutz erhalten.

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