Pflicht für elektronische Arztrezepte nimmt erste Hürde
Der Nationalrat will eine Pflicht für die elektronische Verschreibung und Einlösung von Arztrezepten. Das Schweizer Gesundheitswesen soll damit einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung machen.

Der Rat nahm eine entsprechende Revision des Heilmittelgesetzes am Donnerstag in der Gesamtabstimmung mit 128 gegen 62 Stimmen bei einer Enthaltung an. Der elektronische Medikationsplan soll eine Liste der einzunehmenden Arzneimittel und Informationen über deren Anwendung enthalten.
Eintreten auf die Vorlage war im Rat unbestritten. Sie leiste einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung des Gesundheitswesens, so der Grundtenor. Die Vorlage «setzt dort an, wo es sinnvoll ist», sagte etwa Kris Vietze (FDP/TG) namens ihrer Fraktion. «Fortschritte bei der Digitalisierung in diesem Bereich werden die Sicherheit von Patientinnen und Patienten deutlich verbessern», sagte Patrick Hässig (GLP/ZH).
Eine Minderheit im Rat, bestehend aus Vertretenden der SVP, wollte eine «Kann»-Formulierung für die elektronische Verschreibung von Medikamenten im Gesetz verankern. Haftungsverschärfungen zulasten der Ärzteschaft lehne die SVP ab, sagte Thomas De Courten (SVP/BL). Daher lehne die Partei ein Obligatorium für E-Rezepte ab. Dieses würde die Patientensicherheit nicht erhöhen.
Der Rat war aber der Meinung, dass eine «Kann»-Formulierung Effizienzgewinne wieder neutralisieren würde – und lehnte den Minderheitsantrag ab.
Eine weitere Minderheit aus der Ratslinken, welche eine befristete Anwendung neuartiger Arzneimittel nur dann zulassen wollte, wenn ein gleichwertiges Mittel nicht «rechtzeitig» verfügbar ist, obsiegte derweil im Rat.
Die Revision soll laut der Landesregierung dabei helfen, Missverständnisse bei der Verschreibung und dem Einnehmen von Arzneimitteln zu vermeiden. Durch einen elektronischen Medikationsplan werde das Risiko von Fehlern reduziert. Auch trage das E-Rezept dazu bei, Fälschungen und missbräuchliche Einlösungen von Rezepten zu reduzieren.
Im Rahmen der Revision werden weiter auch Spitäler verpflichtet, bei der Berechnung von Medikamenten-Dosierungen elektronische Systeme einzusetzen. Auch hat der Bundesrat die Kompetenz, die Pflicht auf weitere ambulante Bereiche auszuweiten.
Schliesslich soll eine klare Regulierung der Arzneimittel für neuartige Therapien dafür sorgen, dass die Bevölkerung raschen Zugang zu innovativen Behandlungsformen erhält.
Als nächstes muss sich der Ständerat über die Vorlage beugen.






