Perrin erneut vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen

Keystone-SDA
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Lausanne,

Yvan Perrin (55) wurde vom Schweizer Bundesgericht freigesprochen. Dem ehemaligen SVP-Nationalrat wurde Rassendiskriminierung vorgeworfen.

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Yvan Perrin (rechts) mit seinem Verteidiger, dem Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Yvan Perrin ist vom Bundesgericht freigesprochen worden.
  • Dem Ex-SVP-Nationalrat wurde Rassendiskriminierung auf Social Media vorgeworfen.
  • Der 55-Jährige hat Muslim-feindliche Kommentare auf Facebook nicht gelöscht.

Der ehemalige SVP-Nationalrat Yvan Perrin ist vom Bundesgericht vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen worden. Die Richter wiesen damit den Rekurs der Neuenburger Staatsanwaltschaft ab, die eine Verurteilung des Politikers beantragt hatte.

Die Staatsanwaltschaft warf Perrin vor, dass dieser im April 2019 auf seiner Facebook-Pinnwand Kommentare Dritter nicht gelöscht habe. In denen wurde zu Hass und Gewalt gegen Personen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit aufgerufen. Diese Kommentare seien für die breite Öffentlichkeit lesbar gewesen. Zuvor hatte sich Perrin im sozialen Netzwerk abwertend über Muslime geäussert.

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Yvan Perrin nach dem Freispruch vor Polizeigericht Neuenburg im Juli 2020. (Archivbild) - Keystone

Das Bundesgericht bestätigte in dem am Freitag veröffentlichten Urteil die Entscheide der Vorinstanzen. Schon das Neuenburger Polizeigericht im Juli 2020 sowie das Kantonsgericht im September 2021 hatten Perrin freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft forderte für den 55-Jährigen eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren.

Rechtsgrundlage für soziale Netzwerke fehlt

Die Lausanner Richter begründeten den Freispruch insbesondere mit der fehlenden Rechtsgrundlage. Das geltende Schweizer Recht enthalte keine Norm für die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Internetdienstleistern wie Facebook.

Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit Perrins schloss das Bundesgericht aus. Denn er habe als Inhaber des Facebook-Kontos von den fraglichen Beiträgen keine Kenntnis gehabt. Es stellte fest, dass der Angeklagte ein Risiko für die Hinterlegung rechtswidriger Beiträge geschaffen habe. Dies, indem er seine Pinnwand öffentlich machte und heikle politische Themen ansprach.

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Zürich sagt dem Rassismus den Kampf an. (Symbolbild) - Keystone

Laut Lausannes Richter übersteigt diese Gefahr das gesellschaftlich Erlaubte allerdings nur, wenn der Betroffene Kenntnis der problematischen Inhalte hatte. Der Inhaber des Facebook-Kontos habe jedoch nicht gewusst, dass dort rechtswidrige Inhalte Dritter zu finden waren. Er erfuhr erst davon, als das Strafverfahren eröffnet wurde.

Keine Pflicht zur Überwachung

Dem Angeklagten könne auch nicht vorgeworfen werden, in strafbarer Weise pflichtwidrig untätig geblieben zu sein. Beispielsweise, indem er die Inhalte auf seiner Pinnwand nicht betreut habe. Eine solche Pflicht zur Überwachung und Betreuung eines Social-Media-Kontos durch seinen Kontoinhaber bestehe nicht. Sie könne nicht von den von der Staatsanwaltschaft geltend gemachten Kriterien abhängig gemacht werden.

Perrin galt während mehreren Jahren als Aushängeschild und Hoffnungsträger der SVP in der Romandie. Der ehemalige Nationalrat und Neuenburger Staatsrat hält sich politisch heute eher im Hintergrund. In der Funktion eines Generalsekretärs unterstützt der 55-Jährige die Genfer SVP bei der Vorbereitung der kantonalen Wahlen 2023.

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