Pensionskasse der Stadt Zürich wirft Lehrer raus

Livia Fischer
Livia Fischer

Zürich,

Bei der Pensionskasse der Stadt Zürich gelten neue Aufnahmeregeln – darüber informiert wurden die Versicherten nicht. Für einen Lehrer hatte dies böse Folgen.

Ein Lehrer schreibt Englischvokabeln an die Wandtafel.
Ein Lehrer schreibt Englischvokabeln an die Wandtafel. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stadtzürcher Pensionskasse hat neue Aufnahmeregeln.
  • Die Versicherten wurden über diese Änderung nicht informiert.
  • Das hat jetzt einen Lehrer seinen Versicherungsschutz gekostet.

Die Pensionskasse der Stadt Zürich hat ihre Aufnahmeregeln geändert. Neu muss ein Kleinpensum mindestens 10 Stellenprozente betragen, selbst wenn man zusätzlich eine grössere Anstellung vorweisen kann. Grund sei der zu grosse Verwaltungsaufwand. Diese Änderung kann für Lehrer mit Kleinstpensen zum Problem werden.

Der «Tages-Anzeiger» berichtet von einem konkreten Fall eines Sekundarlehrers einer Zürcher Schule. Der Mann ist mit einem Pensum von gut 80 Prozent beim Kanton angestellt. Seine Vorsorge läuft über die Pensionskasse BVK. Zudem ist er noch für ein Kleinstpensum von zwei Wochenlektionen bei der Stadt angestellt. Dafür hatte er  bei der Pensionskasse der Stadt Zürich ein zweites Vorsorgekonto.

Antwortfrist wegen Ferien verpasst

In einem Schreiben teilte ihm die Pensionskasse in den Sommerferien mit, er sei vom Versicherungsschutz ausgeschlossen worden. Wegen seines kleinen Pensums hätte er einen Nachweis erbringen müssen, noch eine weitere Anstellung und somit ein grösseres Grundeinkommen zu haben.

Innert fünf Tagen hätte der Lehrer der Aufforderung nachkommen sollen – was er nicht tat. Es der Brief eintraf, befand er sich nämlich auf einer zweiwöchigen Urlaubsreise. Der Versuch einer Wiederaufnahme blieb zwecklos. Stattdessen empfahl die Pensionskasse der Stadt Zürich dem Mann, sich bei der Pensionskasse Musik und Bildung versichern zu lassen. Diese ist auf kleine Pesen von Musiklehrern spezialisiert.

Stadt Zürich gesteht Fehler

Zwar wurde der Zürcher Sekundarlehrer dort aufgenommen, seinem Ärger machte er aber trotzdem Luft. In einem Mail an Filippo Leutenegger (FDP), Vorsteher des Schuldepartements, schriebt er: «Dieses Hauruck-Vorgehen ohne jede Information der Versicherten finde ich hanebüchen!» Die Pensionskasse der Stadt Zürich weist die Kritik zurück. Ihr könne keine schlechte Behandlung vorgeworfen werden.

«Eine Versicherung von Kleinstpensen ab 10 Stellenprozent übersteigen die gesetzlichen Vorgaben des Bundes weitaus», so Stefan Rüthi, Abteilungsleiter Versicherung. Die Städt räumt ein Versäumnis ein. Zurzeit werde die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage erwogen.

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