Patienten müssen gewisses Pflegematerial selber bezahlen
Patientinnen und Patienten müssen ab dem 1. Oktober für gewisses Pflegematerial selber aufkommen. Das sagen fünf Versorgerverbände voraus.

Das Wichtigste in Kürze
- Am 1. Oktober läuft die Übergangsregelung bei der Vergütung von Pflegematerial aus.
- Verschiedene Verbände warnen vor der kommenden Finanzierungslücke.
- Sie fühlen sich vom Bundesrat im Stich gelassen.
Sie fordern vom Bundesrat, die Übergangsregelung zu verlängern. Dieser sehe aber keinen Handlungsbedarf, bemängeln die Verbände.
Die Leistungserbringer kritisieren den Bundesrat wegen der sich abzeichnenden Finanzierungslücke, wie der Krankenkassenverband Curaviva, Spitex Schweiz, der Alterspflege-Verband Senesuisse, der Westschweizer Spitex-Verband sowie der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) am Dienstag mitteilten.
Liste nicht komplett
Am 1. Oktober fällt demnach die Übergangsregelung weg und Pflegematerial wird nur noch vergütet, wenn es ausdrücklich auf der Mittel- und Gegenständeliste steht.

Nicht alle zum Einsatz kommenden Pflegematerialien schafften es gemäss den Verbänden aber rechtzeitig auf die Liste. Das heisst, dass sie die Patienten ab Oktober selber bezahlen müssen, sofern nicht andere Finanzierer (Kantone, Gemeinden) dafür aufkommen.
Die Leistungserbringer hätten eine Liste des angewendeten Materials erstellt. Damit hätten sie einen zentralen Beitrag geleistet, machen die Verbände geltend. Es sei aber nicht ihre Aufgabe und liege ausserhalb ihrer Kompetenzen, die Arbeit der Industrie zu übernehmen und die Aufnahme kommerzieller Produkte auf die Liste zu beantragen.
Dafür würden die Leistungserbringer nicht über die nötigen Informationen zu Produktion, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit verfügen - wichtigen Kriterien für die Zulassung als Listenmaterial. Auch Studienergebnisse und Preisvergleiche mit dem Ausland fehlten ihnen. Alle diese Informationen lägen aber der Industrie vor. Bisher hätten die Produzenten eine Aufnahme auf die Liste beantragen müssen und nicht die Leistungserbringer.
Verbände bemängeln Systemlücke
Aus Sicht der fünf Verbände geht es nicht, dass die Behörden ihnen Aufgaben auferlegen, die nicht in ihrer Kompetenz liegen. Hier zeichne sich eine Systemlücke ab, die dringend zu beheben sei, fordern sie.
Hintergrund des Ganzen ist ein Bundesverwaltungsgerichtsentscheid von 2017. Gemäss diesem musste die Vergütung für das Pflegematerial geändert werden. Anstelle der Vergütung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung waren neu die Kantone und Gemeinden zuständig. Das ergab regional unterschiedliche Praktiken.
Das Parlament reagierte darauf mit einer Anpassung der gesetzlichen Vorgaben und legte eine einjährige Übergangsfrist fest. Auf Verordnungsebene wurde die neue Finanzierung so ausgestaltet, dass die Krankenkassen nur noch zahlen, wenn ein eingesetztes Pflegeprodukt ausdrücklich auf der Liste steht.
Das führt gemäss den fünf Verbänden ab Oktober besonders bei Pflegematerial zu Problemen, das ausschliesslich von Fachpersonal angewendet werden kann.