Subventionsaffären wie bei der Post oder der BLS soll es nicht mehr geben. Die entsprechende gesetzliche Grundlage wurde dafür jetzt geschaffen.
BLS Subventionen
BLS ist immer wieder Visier wegen zu hoher Subventionen - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Zukunft soll es in der Schweiz keine Subventionsaffären mehr geben.
  • Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen wurden jetzt vom Parlament verschärft.
  • Trotzdem gibt es aber noch «Schlupflöcher».
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Subventionsaffären wie jene bei Postauto, der BLS oder den Luzerner Verkehrsbetrieben soll es künftig möglichst nicht mehr geben. Das Parlament hat die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen verschärft und vereinfacht. Kleine «Schlupflöcher» bleiben aber offen.

Der Nationalrat ist am Dienstag bei der Revision des Personenbeförderungsgesetzes bei den drei offenen Punkten auf Antrag der Einigungskonferenz auf die Version des Ständerats eingeschwenkt.

Gemäss dieser sollen Gewinne auch künftig partiell möglich sein, namentlich im Ortsverkehr ausserhalb der konzessionierten Personenbeförderung.

Zustimmung des Ständerats gilt als sicher

Die grosse Kammer hat dem entsprechenden Einigungsantrag mit 147 zu 28 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Auch der Ständerat muss dies formal noch tun, seine Zustimmung gilt aber sicher. Praktisch ist die Vorlage damit bereit für die Schlussabstimmung.

Bis zuletzt umstritten blieben in den beiden Räten die Gewinnorientierung, die Verwendung ungeplanter Überschüsse sowie die Bestimmungen zu den Reserven im Ortsverkehr.

Der Nationalrat beharrte wie der Bundesrat auf klaren und einfachen Regeln nach den aufgeflogenen Betrugsfällen beim subventionierten Regionalverkehr. Auch Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga bat die Räte immer wieder darum, den Interpretationsspielraum bei der Gewinnorientierung klein zu halten, so dass das Gewinnverbot nicht umgangen werden könne. Mit der nun gewählten Lösung des Ständerates bleibt indes ein gewisser Spielraum bestehen.

Unternehmen müssen die Hälfte allfälliger Gewinne Spezialreserve zuweisen

Weiter müssen die Unternehmen künftig nur die Hälfte ihrer allfälligen Gewinne auf den von Bund und Kantonen gemeinsam bestellten Angeboten einer Spezialreserve zuweisen, um damit mögliche spätere Verluste in diesem Bereich zu decken. Bundesrat und Nationalrat wollten ursprünglich zwei Drittel der Gewinne in die Reserven stecken.

Der Ständerat hatte ursprünglich sogar noch eine weitergehende Lockerung beschlossen: Demnach wäre nur ein Drittel allfällig doch erzielter Überschüsse in die Spezialreserve gegangen und ein zweites Drittel vom Besteller an die Abgeltung des Folgejahrs angerechnet worden. Das dritte Drittel sollte dem Unternehmen zur freien Verfügung stehen.

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Das Parlament in Bern. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Das Parlament will auch besagte Ausnahmeregel bei Leistungen ausserhalb der konzessionierten Personenbeförderung, also im Ortsverkehr. Es will Unternehmen hier in gewissen Fällen eine Verrechnung der Leistungen zu Marktpreisen ermöglichen. Auf expliziten Wunsch der Kantone wird zudem die Möglichkeit geschaffen, dass Unternehmen über die Spezialreserve hinaus eine weitere Reserve für den Ortsverkehr schaffen können sollen.

Die Gesetzesrevision soll Subventionsaffären wie jene bei Postauto oder der BLS möglichst verhindern. Zu diesem Zweck werden Massnahmen zur Klärung der Verwendung von Subventionen gesetzlich verankert. Kernelemente sind mehrjährige Zielvereinbarungen der Besteller mit den Transportunternehmen. Zudem wird neu unterschieden, ob eine öV-Linie nach einer Ausschreibung oder aufgrund einer Direktvergabe betrieben wird.

Eine neue digitale Bestellplattform soll zudem das Bestellverfahren vereinfachen und harmonisieren. Ein neues nationales Benchmarking soll zu mehr Transparenz und Effizienz führen.

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