Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Angehörige sollen aber auch künftig eine Organspende ablehnen können. Diesem Konzept des Bundesrats, der erweiterten Widerspruchslösung, folgt nun auch die zuständige Nationalratskommission.
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Wer keine Organe spenden möchte, soll dies zukünftig festhalten müssen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Sie hat den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern - Leben retten» aber an einigen Stellen präzisiert, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

So soll im geänderten Transplantationgesetz die Möglichkeit einer Zustimmung zur Organspende ausdrücklich erwähnt werden.

Ebenso will die Kommission eindeutig festhalten, dass der Wille des oder der Verstorbenen Vorrang hat vor demjenigen der nächsten Angehörigen. Hat jemand den Entscheid über die Organspende einer Person ihres Vertrauens übertragen, so tritt diese an die Stelle der nächsten Angehörigen.

Vorschläge, die darauf abzielten, die Spendebereitschaft zu fördern oder deren Dokumentation zu erleichtern, wurden in der Kommission knapp abgelehnt. Sie werden voraussichtlich an der Sondersession vom Mai im Nationalrat als Minderheitsanträge diskutiert.

Heute gilt in der Schweiz bei der Organspende die Zustimmungslösung: Eine Organspende kommt nur dann infrage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden.

In 60 Prozent der Fälle lehnen die Angehörigen eine Organspende ab. Dies hat zur Folge, dass jedes Jahr dutzende Menschen in der Schweiz sterben, weil kein Spendeorgan zur Verfügung steht.

Mit der Volksinitiative «Organspende fördern - Leben retten» soll dies geändert werden. Die Initiative verlangt, dass jede Person Organspender wird, die sich nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen hat (Widerspruchslösung). Die Zustimmung zur Organentnahme wird vermutet.

Im Wissen darum, dass das Initiativkomitee die Volksinitiative zurückziehen will, falls die erweiterte Widerspruchslösung im Gesetz verankert wird, beantragt die Kommission mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

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