Islam

    Online-Hassrede in der Schweiz steigt um 60 Prozent

    Alexander König
    Alexander König

    Bern,

    Die Zahl der Rassismus-Meldungen in der Schweiz ist 2023 um 60 Prozent gestiegen. Besonders betroffen: Muslime und Juden.

    Hassrede in Messengerdiensten im Visier
    Online-Hassrede hat 2024 stark zugenommen. - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Meldungen wegen rassistischer Hassrede nehmen in der Schweiz stetig zu.
    • Im Jahr 2024 gingen 60 Prozent mehr Meldungen ein als noch im Vorjahr.

    Vor drei Jahren lanciert, legt die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) alarmierende Zahlen vor: 2024 wurden 302 Meldungen wegen rassistischer Vorfälle registriert.

    Eine Zunahme um 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das berichtete SRF unter Berufung auf Daten, auf welche RTS Einsicht hatte.

    Islamophobie und Antisemitismus besonders verbreitet

    Die am häufigsten gemeldete Form von Rassismus war Islamophobie mit 79 Fällen, gefolgt von Antisemitismus mit 77 Fällen. Rassismus aufgrund der Hautfarbe wurde in 66 Fällen registriert.

    Unternimmt die Schweiz genug gegen Hassrede?

    Besonders auffällig: Die Zahl der Meldungen zu Islamophobie stieg drastisch von 27 auf 79 Fälle an. Dies während antisemitische Vorfälle von 51 auf 77 Fälle um mehr als 50 Prozent zunahmen.

    Grosse Ereignisse beeinflussen die Zahlen

    Giulia Reimann, Leiterin des Projekts und wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der EKR, erklärte gegenüber SRF: «Wir können feststellen, dass die Zunahme oft mit einem grossen Nachrichtenereignis einhergeht.»

    Soziale Netzwerke als Hauptplattform für Hassrede

    Viele Fälle von Hassrede stammen aus sozialen Netzwerken. Besonders betroffen sind Facebook (62 Fälle), X (60 Fälle) und Instagram (55 Fälle). Tiktok weist im Vergleich dazu mit 14 Meldungen eine geringere Zahl auf. Zudem wurden 69 Fälle in Kommentarspalten von Online-Medien registriert.

    Nur wenige Fälle landen vor Gericht

    Von den insgesamt 302 gemeldeten Vorfällen wurden lediglich 41 wegen Diskriminierung oder Aufstachelung zum Hass vor Gericht gebracht.

    Delikte, die gemäss Strafgesetzbuch von Amtes wegen verfolgt werden.

    Laut Reimann werden nur eindeutige Fälle weiterverfolgt. Oft fehlen die Grundlagen für eine Untersuchung durch die Strafverfolgungsbehörden.

    Etwa, wenn es keinen Bezug zur Schweiz gibt oder das gesamte Profil einer verdächtigen Person gelöscht wurde.

    Wer meldet? Herkunft der Meldungen unklar

    Da Meldungen an die Plattform der EKR anonym erfolgen, bleibt unklar, wer diese einreicht. Ein Grossteil der Meldungen wird in deutscher Sprache verfasst: 193 von 302 Fällen.

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