Erst kürzlich beschwerte sich SRG-Ombudsmann Roger Blum über einen Super-Motzer. Nun droht er einem Zuschauer von SRF gar mit einer Busse.
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Der SRG-Ombudsmann Roger Blum. - SRF
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Das Wichtigste in Kürze

  • SRG-Ombudsmann Roger Blum nimmt Stellung zu einer Sexismus-Beschwerde zu «Late Update».
  • Der Ombudsmann ist wütend und spricht von «Missbrauch des Beanstandungsverfahrens».
  • Er droht dem Beanstander gar mit einer Busse.

«Sehr geehrter alter weisser FDP-Mann Blum.» So beginnt ein SRF-Zuschauer seine Beanstandung, welche SRG-Ombudsmann Roger Blum soeben beantwortet hat. Und mindestens so giftig endet die Antwort des Beschwerde-Manns.

Aber von vorne.

«Sexistische» Satirik auf SRF

Es geht um die Sendung «Late Update» bei SRF, welche sich um den Wahlkampf vor den nationalen Wahlen drehte. Dabei witzelte Satiriker Michael Elsener über den «Schilderwald» mit lauter Köpfen von Politikerinnen und Politiker.

SRF-Satiriker Michael Elsener über den Plakat-Wald im Wahlkampf.

Der Zuschauer stört sich an einer Aussage zu den Plakaten. Diese stammen gemäss Elsener vermutlich alle von Politikern, die Väter sind. «Damit ihre Kinder wenigstens auf dem Schulweg kurz den Papa sehen.» Für den Beanstander ist dies «sexistisch».

Elsener klage «ohne jede wissenschaftliche Fundierung» über Väter, die sich für den Nachwuchs zu wenig Zeit nähmen. «Das verletzt die Menschenwürde der Hälfte der Bevölkerung gemäss RTVG.»

Doch bei dieser kurzen Beanstandung blieb es nicht. Es folgten fünf weitere Beschwerden des selben Absenders, mit dem selben Beginn, noch am selben Tag.

Ombudsmann wirft «Missbrauch» vor

Der Ombudsmann entgegnet mit ungewohnt scharfen Worten. «Indem Sie die Ombudsstelle auf diese Weise verarschen, betreiben Sie Missbrauch des Beanstandungsverfahren.»

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Ombudsmann Roger Blum nimmt Stellung zu einer Beschwerde eines Zuschauers auf SRF. - Screenshot Twitter

Weiter stellt er klar: «Ein solcher Missbrauch kann gebüßt werden.» Tatsächlich behält das Radio- und Fernsehgesetz im entsprechenden Artikel eine Geldbusse vor. Die Beschwerdeinstanz kann bei einer «mutwilligen Beanstandung die Verfahrenskosten der Person auferlegen, welche die Beanstandung eingereicht hat».

Doch Blum lässt Gnade walten. Er sehe davon ab, die weiteren Beanstandungen zu bearbeiten «und Ihnen die Kosten dafür auferlegen zu lassen». Sondern: Er tritt schlicht nicht darauf ein.

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