Haft

Obergericht AG erhöht Freiheitsstrafe für 74-jährigen Autolenker

Keystone-SDA
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Aarau,

Das Aargauer Obergericht verurteilte am Dienstag einen 74-jährigen Autofahrer wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu 6,5 Jahren Haft.

Justitia
Am Dienstag sprach das Aargauer Obergericht einen 74-jährigen Autofahrer der eventualvorsätzlichen Tötung schuldig und verurteilte ihn zu 6,5 Jahren Haft. (Symbolbild) - afp

Das Aargauer Obergericht hat am Dienstag einen 74-jährigen Autolenker der eventualvorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen. Es bestrafte ihn mit 6,5 Jahren Freiheitsentzug. Der Mann hatte 2022 in dichtem Nebel eine tödliche Kollision verursacht.

Neben dem Schuldspruch wegen eventualvorsätzlicher Tötung sprach das Obergericht den Mann auch wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Es auferlegte dem Beschuldigten die Verfahrenskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Das Obergericht bestätigte den Schuldspruch der ersten Instanz, erhöhte jedoch das Strafmass, was dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprach. 6,5 Jahre seien angemessen, sagte der vorsitzende Oberrichter. Das Bezirksgericht Baden hatte den Mann im Januar 2025 zu 5,5 Jahren Freiheitsentzug verurteilt.

Der Verteidiger erklärte, sein Klient habe in einem «rechtserheblichen Sachverhaltsirrtum» gehandelt. Er sei deshalb freizusprechen. Allenfalls liege Fahrlässigkeit vor, angemessen seien 15 Monate.

Unfall bei dichtem Nebel auf Landstrasse

Zu dem Unfall kam es am 26. November 2022 kurz vor Mitternacht auf der geraden, rund 1,6, Kilometer langen Ausserortsstrecke zwischen Busslingen (Gemeinde Remetschwil AG) und Künten AG. Es herrschte dichter Nebel, wie er in dieser Region immer wieder vorkommt. Vor dem Beschuldigten fuhr langsam ein anderes Auto mit Nebelleuchten.

Wie dessen Lenker vor dem Obergericht als Zeuge sagte, habe man wegen des dichten Nebels kaum etwas gesehen. Nach dem Schild, das Tempo 50 aufhebe, habe er gesehen, dass der hintere Fahrer überhole. Dann hätten ein Licht und ein Knall gefolgt. Das Motorrad sei vor dem Unfallauto gelegen, den tödlich verletzten Töfffahrer hätten sie nach einigem Suchen hinter dem Auto im Strassengraben entdeckt.

Anders schilderte der 74-jährige Beschuldigte die Situation. Er habe den Nebel nicht gesehen, es sei nur «komisch dunkel» gewesen. Dass das Auto vor ihm langsam fuhr und die Nebelleuchte eingeschaltet hatte, habe er nicht verstanden, sagte er. Er habe deshalb die Lichthupe betätigt. Der vordere Fahrer habe darauf aber nicht reagiert.

Fahrer sieht Licht, hält Strecke für frei und überholt trotz Nebel

In der Ferne habe er ein Licht erblickt. Er habe angenommen, das dieses von einer Schreinerei in Künten komme. Die Strecke sei seiner Wahrnehmung nach frei gewesen. Er habe sich zum Überholen entschlossen, weil das Auto vor ihm so langsam gefahren sei und das Nebellicht ihn geblendet habe.

Inzwischen habe er recherchiert und herausgefunden, dass solche Lichter im Nebel einen «beduselt» machen könnten. Dann könne es zu falschen Wahrnehmungen und falschen Entscheidungen kommen, sagte er.

Das Obergericht kam zum Schluss, dass im vorliegenden Fall keine Fahrlässigkeit mehr gegeben sei. Gerade der Beschuldigte, der über 30 Jahre lang als TCS-Patrouillenfahrer tätig war, hätte als erfahrener Autolenker wissen müssen, dass Überholen nur erlaubt sei, wenn man absolut sicher ist, dass es gefahrlos möglich ist.

Riskantes Überholmanöver führt zu schwerer Gefahr

Der Beschuldigte habe den korrekt in langsamem Tempo entgegenkommenden Töfffahrer «schlicht nicht gesehen», obwohl dieser mit Licht fuhr und der Beschuldigte weit weg ein Licht gesehen habe. Sein Überholen sei ein waghalsiges und unsinniges Manöver gewesen. Er habe auch seine im Auto mitfahrende Ehefrau und das Paar im anderen Auto gefährdet, hiess es.

Es sei Herbst gewesen, Nacht und es habe dichter Nebel geherrscht. Dass das Auto vor ihm die Nebellampe eingeschaltet und das Tempo gedrosselt hatte, habe doch einen Grund haben müssen, sagte der Richter.

«Sie waren genervt.» Als erfahrener Autofahrer hätte er sich sagen müssen, da müsse etwas sein. Indem er dagegen überholt habe, sei dies ein «krasser Fall» – und damit liege gemäss Bundesgerichtsrechtsprechung Eventualvorsatz vor.

Kommentare

User #5682 (nicht angemeldet)

Ich hoffe das liest ein Richter zu einem ehemaligen Fall in Graubünden ebenfalls und bekommt schlaflose Nächte für sein anders gefälltes Urteil

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