U-Haft gegen mutmasslichen ruandischen Kriegsverbrecher bestätigt
Ein mutmasslicher Beteiligter am Völkermord in Ruanda bleibt in Schweizer Haft, nachdem das Bundesstrafgericht seine Beschwerde abgewiesen hat.

Ein wegen Beteiligung am Völkermord in Ruanda beschuldigter Mann bleibt in der Schweiz in Haft. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des Betroffenen abgewiesen. Gutgeheissen hat es dessen Begehren, den Anwalt Claude Nicati als Pflichtverteidiger zu behalten.
Der Neuenburger Nicati amtete vor rund 25 Jahren in einem Kriegsverbrecherprozess als Auditor der Schweizer Armee. Damals wurde ein Verfahren gegen einen früheren ruandischen Bürgermeister geführt. Dieser Mann – der zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde – hat möglicherweise eine anonyme Anzeige gegen den heutigen Mandanten von Nicati eingereicht. Diese brachte das vorliegende Verfahren ins Rollen.
Gericht widerspricht Bundesanwaltschaft im Fall Nicati
Die Bundesanwaltschaft (BA) enthob Nicati wegen Interessenkonflikt von seiner Rolle als Pflichtverteidiger, wie aus einem am Montag publizierten Beschluss des Bundesstrafgerichts hervorgeht. Dieses hat die Beschwerde von Anwalt und Mandant gegen die Verfügung der BA gutgeheissen. Es sieht keine Grundlage für einen Interessenkonflikt.
Abgewiesen hat das Gericht die Beschwerde des Inhaftierten gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft. Der Mann befindet sich seit November 2024 im Freiheitsentzug. Das Gericht geht von Kollusionsgefahr aus. Entgegen der Sicht des Beschwerdeführers bestehe ein ausreichender Anfangsverdacht, so dass das Verfahren gerechtfertigt sei.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Laufe des Jahres 1994 an Vergewaltigungen und Morden an der Zivilbevölkerung beteiligt gewesen zu sein. (Beschlüsse BB.2025.10 vom 7.4.2025 und BH.2025.4 vom 22.4.2025)