Obergericht AG erhöht Strafe für Unfallfahrer
Ein Autolenker wird wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu 6,5 Jahren Haft verurteilt.

Das Obergericht des Kantons Aargau hat am Dienstag einen Autolenker wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren verurteilt. Der Mann hatte Ende November 2022 bei einem Überholmanöver im dichten Nebel eine tödliche Kollision verursacht.
Der heute 74-jährige erfahrene Autolenker habe wissen müssen, dass man nur überholen darf, wenn man absolut sicher sei, dass dies gefahrlos möglich sei, sagte der vorsitzende Oberrichter in der mündlichen Urteilsbegründung. Das Überholmanöver sei waghalsig und unsinnig gewesen. Fahrlässigkeit sei in einem solchen Fall nicht mehr gegeben.
Strafmass erhöht: Bezirksgericht bestätigt Schuldspruch
Das Obergericht bestätigte den Schuldspruch der ersten Instanz, erhöhte aber das Strafmass. Das Bezirksgericht Baden hatte den Beschuldigten im Januar 2025 wegen eventualvorsätzlicher Tötung und grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Freiheitsstrafe von 5,5 Jahren verurteilt.
Zu dem Unfall kam es am 26. November 2022 kurz vor Mitternacht auf der geraden Ausserortsstracke zwischen Busslingen (Gemeinde Remetschwil AG) und Künten AG. Es herrschte dichter Nebel, wie er in dieser Region immer wieder vorkommt. Vor dem Beschuldigten fuhr langsam ein anderes Auto mit Nebelleuchte.
Unfallhergang: Angeklagter behauptet Unwissenheit
Der Beschuldigte machte geltend, er habe den Nebel nicht gesehen und angenommen, die Strecke sei frei. Er beschleunigte und überholte das vor ihm fahrende Auto. Dabei kollidierte er mit einem korrekt in langsamem Tempo entgegenkommenden Motorrad.
Dessen 19-jähriger Lenker starb auf der Unfallstelle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.