NGO kritisiert Schweizer Asylpraxis bei Kindern und Jugendlichen
Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) kritisiert, dass die Schweiz die Rechte von migrierten Minderjährigen verletzt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz soll Rechte von migrierten Minderjährigen verletzt haben.
- Dies bekundet die Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA).
- Die Kinder sollten ihre Meinung entsprechend ihrem Alter äussern können.
Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) kritisiert, dass die Schweiz die Rechte von geflüchteten und migrierten Minderjährigen verletzt. Die NGO fordert, dass die Verfahren kindgerecht ausgestaltet werden.
Familiennachzug einführen
Das Kindeswohl werde in der Schweiz in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren nicht systematisch ermittelt und berücksichtigt. Dies schreibt die NGO in einem am Dienstag publizierten Bericht, über den Radio SRF berichtete. Die Kinder müssten ihre Meinung entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife äussern können, etwa bei Nachzügen und Wegweisungen.
Betreffend Alter solle bei Zweifel zudem davon ausgegangen werden, dass die Person noch minderjährig ist.

Die Schweiz müsse zudem den umgekehrten Familiennachzug einführen. Das heisst die Möglichkeit, dass Kinder ihre ausländischen Eltern in die Schweiz nachziehen können. So sei in einem Fall der Mutter eines Schweizer Jungen die Aufenthaltsbewilligung verweigert worden.
Es sei stossend, dass der Mutter eine Aufenthaltsbewilligung verweigert wurde, obwohl sie das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn hatte.
Basierend auf Umfragen
Der 40-seitige Bericht basiert auf einer Umfrage bei kantonalen Migrationsämtern der Deutschschweiz. Zudem wurden Informationen von Rechtsberatungsstellen und Anwältinnen und Anwälten verarbeitet.