Neues Aargauer Polizeigesetz gilt ab Juli
Im Kanton Aargau tritt das neue Polizei nach einem Entscheid des Regierungsrats am 1. Juli in Kraft. Das vom Grossen Rat beschlossene Gesetz stärkt die Wegweisung und die präventive verdeckte Fahndung.

Der Polizeigewahrsam dauert weiterhin höchstens 24 Stunden. Gleichzeitig wird der Rechtsschutz verbessert.
Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen sei, habe der Regierungsrat das revidierte Gesetz und die Verordnung per 1. Juli in Kraft gesetzt, teilte die Staatskanzlei Aargau am Freitag mit.
Gemäss der totalrevidierten Verordnung über das Ordnungsbussenverfahren (OBVV) dürfen weiterhin hauptsächlich die Polizistinnen und Polizisten der Kantonspolizei und der Regionalpolizeien Ordnungsbussen erheben.
Wie bis anhin können Mitarbeitende von privaten Sicherheitsdiensten ausschliesslich im Auftrag von Gemeinden Ordnungsbussen bei der Kontrolle von Parkverboten ausstellen.
Der Regierungsrat beschloss zudem, die Höhe der Ordnungsbusse bei Verstössen gegen das Litteringverbot bei 300 Franken zu belassen. der Kanton hatte Anfang bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden eine Umfrage zur Höhe der Busse gemacht.