Neue Regeln für Kantone zur Finanzierung von Gesundheitsleistungen

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Mit der Einführung der einheitlichen Finanzierung von Leistungen des Gesundheitswesens ab 2028 müssen die Kantone ihr Geld nicht an Spitäler oder Heime überweisen, sondern an eine gemeinsame Einrichtung. Zahlen sie nicht fristgerecht, wird ein Verzugszins fällig.

    krankenkassenprämien
    Versicherungskarten verschiedener Krankenkassen. - Keystone

    Das ist eine der neuen Regelungen, die der Bundesrat für die Umsetzung von Efas (Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär) am Mittwoch in die Vernehmlassung gegeben hat. Diese dauert bis zum 8. Juli. Umgesetzt werden sollen die Neuerungen ab 1. Januar 2028, zunächst für Akutbehandlungen.

    Kantone müssen künftig Kosten für von der Grundversicherung getragene Leistungen – ob ambulant oder stationär – zu mindestens 26,9 Prozent übernehmen. Die restlichen bis zu 73,1 Prozent müssen die Krankenkassen bezahlen. Die Kantone überweisen ihre Beiträge aber nicht direkt an die Erbringer der Behandlungen.

    Die Kantonsbeiträge werden von der gemeinsamen Einrichtung KVG wöchentlich auf Basis der tatsächlichen Kosten berechnet und bei den Kantonen erhoben. Anschliessend wird das Geld an die einzelnen Krankenkassen ausbezahlt. Überweisen die Kantone ihre Beiträge nicht fristgerecht, drohen ihnen fünf Prozent Verzugszins pro Jahr.

    Die Langzeitpflege wird erst ab 2032 in die einheitliche Finanzierung einbezogen. Spitex-Organisationen und selbstständig arbeitende Pflegefachleute müssen mit Blick auf den Systemwechsel ihre Kosten und Leistungen nach einer landesweit einheitlichen Methode erfassen. So tun es Spitäler und Pflegeheime bereits.

    Ein schweizweit einheitliches System ist zudem nötig, um den Pflegebedarf der einzelnen Patientinnen und Patienten zu ermitteln, ob zu Hause oder in einem Heim. Patientinnen und Patienten müssen wie heute einen Teil der Pflegekosten selbst bezahlen. Zur Umsetzung der Reform sind mehrere Verordnungsänderungen notwendig.

    Die Efas-Vorlage wurde im November 2024 an der Urne gutgeheissen. Ihr Ziel ist es, weniger Behandlungen stationär im Spital und mehr Eingriffe ambulant durchzuführen und damit die Behandlungskosten zu senken. Heute müssen die Kassen für ambulante Behandlungen aufkommen. Die Kantone bezahlen nur bei stationären Aufenthalten mit.

    Kommentare

    User #4467 (nicht angemeldet)

    Warum werden für das Schweizer Gesundheitssystem Bilder von deutschen Krankenkassen verwendet. Eine AOK, TTK oder Barmer KK wären mir neu, dass es die in der Schweiz gibt

    User #2468 (nicht angemeldet)

    Diese einheitliche Erfassung die jetzt Landesweit umgesetzt wird, verursacht Mehrkosten..Z.B. ist man Selbständig und braucht keine Pflege, war das bis anhin bei BESA Pflegestufe 0. Das neue Programm RAI , kennt das nicht und man wird in Pflegestufe 1 eingeteilt. Kenne das vom Altersheim. Obwohl sich für jene Bewohner nichts ändert kostet es einfach einiges mehr, für Kanton Kr.kasse usw. Jetzt wollen einige Kr.Kassen die Abrechnungen überprüfen und allenfalls die zu unrecht bezogenen Beträge von den Heimen zurückfordern.

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