Neue Regeln für Kantone zur Finanzierung von Gesundheitsleistungen

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Mit der Einführung der einheitlichen Finanzierung von Leistungen des Gesundheitswesens ab 2028 müssen die Kantone ihr Geld nicht an Spitäler oder Heime überweisen, sondern an eine gemeinsame Einrichtung. Zahlen sie nicht fristgerecht, wird ein Verzugszins fällig.

krankenkassenprämien
Versicherungskarten verschiedener Krankenkassen. - Keystone

Das ist eine der neuen Regelungen, die der Bundesrat für die Umsetzung von Efas (Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär) am Mittwoch in die Vernehmlassung gegeben hat. Diese dauert bis zum 8. Juli. Umgesetzt werden sollen die Neuerungen ab 1. Januar 2028, zunächst für Akutbehandlungen.

Kantone müssen künftig Kosten für von der Grundversicherung getragene Leistungen – ob ambulant oder stationär – zu mindestens 26,9 Prozent übernehmen. Die restlichen bis zu 73,1 Prozent müssen die Krankenkassen bezahlen. Die Kantone überweisen ihre Beiträge aber nicht direkt an die Erbringer der Behandlungen.

Die Kantonsbeiträge werden von der gemeinsamen Einrichtung KVG wöchentlich auf Basis der tatsächlichen Kosten berechnet und bei den Kantonen erhoben. Anschliessend wird das Geld an die einzelnen Krankenkassen ausbezahlt. Überweisen die Kantone ihre Beiträge nicht fristgerecht, drohen ihnen fünf Prozent Verzugszins pro Jahr.

Die Langzeitpflege wird erst ab 2032 in die einheitliche Finanzierung einbezogen. Spitex-Organisationen und selbstständig arbeitende Pflegefachleute müssen mit Blick auf den Systemwechsel ihre Kosten und Leistungen nach einer landesweit einheitlichen Methode erfassen. So tun es Spitäler und Pflegeheime bereits.

Ein schweizweit einheitliches System ist zudem nötig, um den Pflegebedarf der einzelnen Patientinnen und Patienten zu ermitteln, ob zu Hause oder in einem Heim. Patientinnen und Patienten müssen wie heute einen Teil der Pflegekosten selbst bezahlen. Zur Umsetzung der Reform sind mehrere Verordnungsänderungen notwendig.

Die Efas-Vorlage wurde im November 2024 an der Urne gutgeheissen. Ihr Ziel ist es, weniger Behandlungen stationär im Spital und mehr Eingriffe ambulant durchzuführen und damit die Behandlungskosten zu senken. Heute müssen die Kassen für ambulante Behandlungen aufkommen. Die Kantone bezahlen nur bei stationären Aufenthalten mit.

Kommentare

Weiterlesen

Donald Trump
1'860 Interaktionen
Donald Trump
wal
299 Interaktionen
In Ostsee gestrandet

MEHR AUS STADT BERN

Andrea de Meuron
1 Interaktionen
«Eine Chance»
Regierungsrat Bern
1 Interaktionen
Ein Wechsel
Lorrainebrücke
9 Interaktionen
Bern
WM 2026 YB Tabakovic
7 Interaktionen
WM-Quali