Grünes Licht für Tempo 30 auf Berner Lorrainebrücke und am Nordring
Juristischer Erfolg für die Stadt Bern: Das kantonale Verwaltungsgericht hat Tempo 30 auf der Lorrainebrücke und dem Knoten anfangs Nordring als rechtmässig beurteilt.

Es hiess eine Beschwerde der Stadt gut und hob den gegenteiligen Entscheid der Regierungsstatthalterin in diesen Punkten auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Auslöser des Verfahrens war ein Entscheid der Stadt Bern von 2019, Tempo 30 auf der Achse vom Bubenbergplatz über Bahnhofplatz, Bollwerk, Lorrainebrücke bis zum Beginn des Nordrings einzuführen. Dagegen hatten sich Taxiunternehmen, Firmen und Private gewehrt.
Das Verwaltungsgericht kommt in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass auf der Lorrainebrücke und beim Nordring genügend Grundlagen für Tempo 30 vorliegen. Insbesondere bejahte das Gericht erhebliche Sicherheitsdefizite für den Velo- und Fussverkehr.






