Seit Ende 2016 sollen kriminelle Ausländer und Ausländerinnen per Gesetz schneller des Landes verwiesen werden. Bei der Umsetzung harzt es aber.
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Ein Blaulicht der Polizei. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Umsetzung der obligatorischen Landesverweisung wird in mehreren Punkten verbessert.
  • Dafür wird das Strafrecht geändert.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) möchte bei leichten, aber eindeutigen Fällen Landesverweisungen per Strafbefehl zulassen. Sie hat eine entsprechende Motion eingereicht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Der Entscheid fiel demnach mit 16 zu 8 Stimmen. Der Vorstoss habe zum Ziel, die Umsetzung der obligatorischen Landesverweisung in mehreren Punkten zu verbessern. Dafür soll das Strafrecht geändert werden.

Drei Änderungen

Erstens sollen Staatsanwaltschaften mittels Strafbefehlen die Landesverweisung anordnen können, «sofern die Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls erfüllt sind». Das betrifft also leichte, aber eindeutige Fälle. Gelten würde es insbesondere für Personen ohne Aufenthaltsstatus oder «Kriminaltouristen» mit Freiheitsstrafen unter 6 Monaten.

Zweitens soll der alleinige Umstand, dass eine Landesverweisung droht, nicht mehr unbedingt zu einer Verteidigung führen. In eindeutigen Fällen soll künftig eine obligatorische Strafverteidigung ausgeschlossen werden.

Drittens soll der Katalog der Straftaten überprüft und gegebenenfalls präzisiert werden. Geringfügigere Verstösse und Übertretungen wie Diebstahl sollen ausdrücklich von der obligatorischen Landesverweisung ausgenommen werden. Insbesondere wenn sie von jungen Ausländerinnen und Ausländern begangen wurden, die in der Schweiz aufgewachsen sind. Damit sollen harte Strafen bei «Bagatellfällen» verhindert werden.

Wiederholte Unstimmigkeiten

Bund und Kantone sollen zudem die Datenerhebung zu den Landesverweisungen und zur Anwendung der Härtefallklausel so rasch wie möglich harmonisieren. Dafür soll der Bundesrat laut der SPK-N zudem sorgen.

Seit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen sind laut der Kommission «wiederholt Unstimmigkeiten bei der Anwendungsrate der Landesverweisung im Rahmen der Strafurteilsstatistik aufgetreten».

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