In Krisen sollen die Unterschriften für Volksinitiativen auch nach Fristende beachtet werden. Eine Nationalratskommission hat eine Motion eingereicht.
Unterschriften
Ein Sammler mit Unterschriftenbogen. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Unterschriften für Initiativen sollen während Krisen auch nach Fristende beachtet werden.
  • Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat eine entsprechende Motion angenommen.
  • Das Covid-Gesetz beinhaltet bereits eine solche Regelung für Referenden.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will, dass die Bescheinigungen für Unterschriften für Volksinitiativen während der Corona-Krise auch nach Ablauf der Sammelfrist eingeholt werden können. Im Covid-Gesetz ist das bisher nur bei Referenden der Fall.

Die SPK-N erachtet eine Ausweitung der Regel auf Initiativen als sinnvoll, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Sie hat mit 19 zu 3 Stimmen eine entsprechende Kommissionsmotion eingereicht.

Kommission will für künftige Krisen vorbereiten

Im Weiteren möchte die Kommission die rechtlichen Grundlagen schaffen, um die Nutzung der Volksrechte auch in künftigen Krisen zu gewährleisten. Sie stimmt deshalb einer vom Ständerat bereits angenommenen Motion deutlich zu. Demnach sollen der Stillstand von Fristen sowie das Verschieben von Volksabstimmungen und Wahlen in einem ordentlichen Bundesgesetz geregelt werden.

Schliesslich will die Kommission prüfen, ob das elektronische Sammeln von Unterschriften in Krisenzeiten ein geeignetes Instrument sein könnte. Sie will dazu Anhörungen durchführen, bevor sie über die Einreichung eines Vorstosses entscheidet, wie es in der Mitteilung heisst.

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