Ein kurdischer Asylbewerber hat sich vor dem bernischen Verwaltungsgericht erfolgreich gegen seine Ausschaffungshaft gewehrt.
Verwaltungsgericht
Das Berner Verwaltungsgericht. - Keystone

Ein kurdischer Asylbewerber hat sich vor dem bernischen Verwaltungsgericht erfolgreich gegen seine Ausschaffungshaft gewehrt. Er muss sofort aus der Haft entlassen werden - obwohl er Anfang Jahr untertauchte.

Wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht, stellte der Kurde Anfang 2016 ein Asylgesuch, welches das Staatssekretariat für Migration (SEM) 2018 abwies. Gegen den anschliessenden Wegweisungsentscheid des SEM wehrte sich der Kurde erfolglos vor Bundesverwaltungsgericht.

Ab Mitte Januar dieses Jahres galt der Mann als untergetaucht. Im September wurde er bei einer Personenkontrolle aufgegriffen und in Ausschaffungshaft versetzt. Dies wegen der Gefahr eines neuen Untertauchens. In Ausschaffungshaft stellte der Mann ein zweites Asylgesuch.

Das Verwaltungsgericht schreibt nun, angesichts des zweiten Asylgesuchs habe der Mann «ein beträchtliches Interesse» an der Behandlung dieses Gesuchs. Es sei deshalb «eher davon auszugehen, dass er nicht erneut untertauchen wird.»

Der Mann mache zudem im Vergleich zum ersten Asylgesuch neue Tatsachen geltend, welche von den Asylbehörden noch nicht untersucht worden seien. Zudem schreibe der Mann, wegen pandemiebedingt überlasteter Übersetzungsbüros seien gewisse türkische Dokumente noch nicht übersetzt worden.

Das Bundesgericht habe festgehalten, dass eine Ausschaffungshaft nur dann zulässig sei, wenn mit dem Abschluss des Verfahrens «alsbald» gerechnet werden könne, also innert nützlicher Frist. Davon sei beim Kurden nicht auszugehen.

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