Nach dem Ständerat stimmt nun auch die zuständige Nationalratskommission für eine Netflix-Abgabe von vier Prozent.
Lex Netflix
Streamingdienste wie Netflix sollen mit dem Filmgesetz «Lex Netflix» in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Streamingdienste sollen künftig in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen.
  • Die Investitionspflicht ist einer der Kernpunkte des revidierten Filmgesetzes.
  • In der Herbstsession soll die Vorlage in den Nationalrat kommen.

Ausländische Streamingdienste sollen künftig vier Prozent ihrer Einnahmen in der Schweiz in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen. Dieser Meinung ist nach dem Ständerat nun auch die zuständige Nationalratskommission. Mit 14 zu 10 Stimmen schloss sich die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) dem Ständerat an. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.

In der ersten Beratungsrunde hatte die grosse Kammer für eine Abgabe von nur einem Prozent gestimmt. Eine Kommissionsminderheit beantragt die Festlegung der Investitionspflicht auf zwei Prozent. Sie argumentiert gemäss der Mitteilung, dass die Kosten auf die Konsumentinnen und Konsumenten umgewälzt würden. Eine weitere Minderheit beantragt die Streichung der Investitionspflicht aus der Vorlage.

Investitionspflicht für Anbieter von Filmen als Kernpunkt des Filmgesetzes

Die Investitionspflicht für Anbieter von Filmen auf elektronischen Plattformen wie Netflix ist der Kernpunkt des revidierten Filmgesetzes. Auflagen soll es auch für ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenstern geben. Auch sie sollen ins unabhängige Schweizer Filmschaffen investieren müssen.

Die SRG soll von der Regel ausgenommen werden. Mit 13 zu 10 Stimmen folgte die WBK-N auch in diesem Punkt dem Ständerat. Die Vorlage soll in der Herbstsession in den Nationalrat kommen.

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