Eine Kommission des Nationalrats möchte, dass das Sorgerecht für Kinder künftig im Einwohnerregister eingetragen wird und stellte eine entsprechende Motion.
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Kinder spielen miteinander. - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Künftig soll das Sorgerecht für Kinder im Einwohnerregister eingetragen werden.
  • Dies verlangt die neue Motion einer Nationalrats-Kommission, teilte das Parlament mit.
  • Aktuell können die Behörden nicht prüfen, welcher Elternteil das Sorgerecht hat.
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Die Behörden sollen künftig im Einwohnerregister nachsehen können, wer das Sorgerecht für das Kind oder die Kinder trägt. Dies verlangt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) .

Sie hat eine entsprechende Motion ohne Gegenantrag beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Heute können etwa Schulen oder Passbüros bei keiner Behörde prüfen, wer das Sorgerecht trägt.

Rechtliche Grundlagen müssen geprüft werden

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, neue rechtliche Grundlagen für Einträge in kantonalen und kommunalen Einwohnerregistern zu prüfen. Dies soll auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie erfolgen – und nur dann, wenn keine grundlegenden Hindernisse erkennbar sind.

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Der Schweizer Nationalrat. (Symbolbild) - Keystone

Der Bundesrat teilte im März dieses Jahres mit, dass «klar Handlungsbedarf» bestehe. Denn die Behörden könnten aktuell nicht prüfen, welcher Elternteil sorgeberechtigt ist. Entsprechend müsse eine Lösung erarbeitet werden.

Der Bundesrat selbst schlug schliesslich den Eintrag im Einwohnerregister vor. Er sprach von einer rasch umsetzbaren und praxisnahen Lösung. Die Motion geht nun vorerst an den Nationalrat.

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