Die Nationalratskommission hat sich für ein rasches Hakenkreuz-Verbot ausgesprochen.
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Der Nationalrat an einer Session. (Archivbild) - Keystone

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will die Verwendung nationalsozialistischer Symbole in der Öffentlichkeit weiterhin rasch verbieten. Erst in einem zweiten Schritt will sie ein umfassenderes Verbot extremistischer Symbole umsetzen.

Die Kommission spreche sich für eine zügige Umsetzung eines Verbots nationalsozialistischer Symbole aus, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Sie habe daher entschieden, an ihrer eigenen parlamentarischen Initiative mit dieser Forderung sowie einer parlamentarischen Initiative des früheren Zürcher SP-Nationalrats Angelo Barrile mit demselben Anliegen festzuhalten.

Die entsprechenden Entscheide fielen den Angaben zufolge relativ deutlich mit 15 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen respektive mit 14 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Allgemeine Regelung in Gespräch

Mit den Entscheiden stellt sich die Kommission gegen den Ständerat – und macht diesem zugleich mit dem Vorschlag eines stufenweisen Vorgehens ein Kompromissangebot.

Denn die kleine Kammer hatte sich Ende Oktober für eine allgemeinere Regelung ausgesprochen und dazu eine Motion ihrer eigenen Kommission für Rechtsfragen (RK-S) angenommen. Zugleich hatte sie einen Vorstoss aus dem Nationalrat verworfen, der ein Spezialgesetz gegen nationalsozialistische Symbole forderte.

Bereits in der Ständeratsdebatte hatten Befürworterinnen eines Spezialgesetzes moniert, mit dem schliesslich von der kleinen Kammer bevorzugten Vorgehen werde eine Lösung hinausgezögert. Dies sei gerade vor dem Hintergrund der Zunahme antisemitischer Vorfälle nach dem Massaker der Hamas in Südisrael am 7. Oktober 2023 problematisch.

Sondersession für April angesetzt

Der Nationalrat wird sich in der Sondersession im April mit der breit gefassten Motion aus dem Ständerat befassen. Die RK-N empfiehlt sie dem Gesamtrat mit 16 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen zur Annahme.

Zu befinden haben wird die grosse Kammer zugleich auch über die beiden Initiativen der RK-N und Barriles. Nimmt sie sie an, ist wieder die Rechtskommission des Ständerats am Zug. Diese hatte die Initiativen bei der ersten Beratung Mitte Oktober abgelehnt – und damit ihre Zustimmung dazu verweigert, dass die RK-N eine Gesetzesvorlage ausarbeiten kann.

Nach derzeitiger Rechtslage ist das Zeigen von Symbolen in der Schweiz nur strafbar, wenn damit für eine rassistische Ideologie geworben wird. Das Parlament hatte bislang auf ein totales Verbot rassistischer Symbole verzichtet, insbesondere wegen der Schwierigkeit einer Definition der zu verbietenden Symbole.

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