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Nationalrat will automatische Prämienverbilligung der Kantone

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Bern,

Alle Kantone sollen den Anspruch von Versicherten auf individuelle Prämienverbilligung automatisch prüfen müssen. Wenn die Versicherten nicht aktiv ihren Verzicht erklären, sollen ihnen die Beiträge direkt ausbezahlt werden. Das fordert der Nationalrat.

Prämienverbilligung
Alle Kantone sollen den Anspruch von Versicherten auf individuelle Prämienverbilligung automatisch prüfen müssen. (Archivbild) - keystone

Er hat am Mittwoch eine Motion von Patrick Hässig (GLP/ZH) angenommen – mit 100 zu 92 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Unterstützt wurde der Vorstoss von Mitgliedern der SP-, Mitte-, FDP-, Grünen- und GLP-Fraktion. Als Nächstes ist der Ständerat am Zug. Nimmt er die Motion ebenfalls an, muss der Bundesrat das Krankenversicherungsgesetz entsprechend ändern.

Hässig argumentierte, dass bereits sieben Kantone den Anspruch auf Prämienverbilligung automatisch prüften. Dieses Modell solle nun schweizweit angewendet werden. Das sei für die meisten Kantone problemlos möglich und bedeute auch für sie einen Bürokratieabbau.

Für viele Menschen stelle das fristgerechte Ausfüllen und Abschicken eines Antrags eine erhebliche Hürde dar, so Hässig weiter. Dabei handle es sich um Menschen, die oft am dringendsten finanzielle Entlastung in Form von Prämienverbilligung benötigen würden.

Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider stellte sich im Namen des Bundesrats gegen den Vorstoss. Dessen Umsetzung würde in die Autonomie der Kantone bei der Ausgestaltung ihres Prämienverbilligungssystems eingreifen, machte sie geltend. «Wir halten das für unangebracht.» Zudem profitierten die Versicherten seit Anfang 2026 mit dem Inkrafttreten des Gegenvorschlags zur Prämienentlastungsinitiative von mehr Entlastung.

Kommentare

User #2492 (nicht angemeldet)

Hört auf mit dem Prämienverbilligungsscheiss! Das Problem muss an der Wurzel angepackt werden! Es kann nucht sein, dass Steuergelder die Krankenkassen finanzieren.

User #5705 (nicht angemeldet)

Endlich schon lange überfällig . Jedes Steueramt weiss wer diese Verbilligung zu gute hat

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