Am Donnerstag berät der Nationalrat als Erstrat die 99-Prozent-Initiative der Juso. Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. SP und Grüne unterstützen das Volksbegehren.
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Die 99-Prozent-Initiative will durch Umverteilung soziale Gerechtigkeit schaffen. (Symbolbild.) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Initiative der JungsozialistInnen trägt offiziell den Titel «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern.» Sie verlangt, dass Kapitaleinkommen, das einen bestimmten Betrag übersteigt, im Umfang von 150 Prozent besteuert wird.

Die Höhe des Freibetrags würde vom Gesetzgeber bestimmt. Die Initianten denken an etwa 100'000 Franken.

Mit den Mehreinnahmen aus den Steuern auf Kapitaleinnahmen sollen entweder die Steuern von Personen mit tiefen und mittleren Löhnen gesenkt werden oder das Geld soll für die soziale Wohlfahrt verwendet werden. Das erklärte übergeordnete Ziel der Volksinitiative besteht laut den Initianten darin, mittels einer höheren Besteuerung von Kapitaleinkommen und einer konsequenten Umverteilung soziale Gerechtigkeit herzustellen.

Der Bundesrat hat in seiner Botschaft die Initiative zur Ablehnung empfohlen. Die Einkommen in der Schweiz seien im Vergleich zum Ausland gleichmässig verteilt, argumentierte er. Es werde auch schon heute viel Geld zu Gunsten von schlechter Gestellten umverteilt.

Eine Annahme der Initiative könnte laut dem Bundesrat sogar negative Folgen haben: Die Schweiz würde als Standort geschwächt und die Anreize, Kapital zu bilden könnten schwinden. Dies führe schliesslich dazu, dass in der Schweiz weniger Geld pro Arbeitskraft zur Verfügung steht.

Das könnte laut Bundesrat schliesslich auch für diejenigen Personen negative Folgen haben, die von ihrem Arbeitslohn leben und die eigentlich von dieser Initiative profitieren sollten. Er beantragt deshalb den eidgenössischen Räten, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen - ohne einen Gegenvorschlag.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats hat die Initiative folgte dem Bundesrat und beantragt ihrem Rat mit 17 zu 8 Stimmen, die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen.

Eine Mehrheit befand, dass die Besteuerung in der Schweiz schon heute relativ hoch sei. Würden die Steuern weiter erhöht, sei zu befürchten, dass es zu einer Abwanderung oder einer Nichtansiedlung reicher Steuerzahler komme. In der Schweiz brauche es aber Personen, die Kapital hätten und dieses in Arbeitsplätze investierten.

Eine Minderheit der Kommission vertritt hingegen die Meinung, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass Kapitaleinkommen heute tiefer besteuert würden als Arbeitseinkommen. Die sich öffnende Schere zwischen niedrigen und hohen Einkommen schaffe ökonomische Probleme, die Kaufkraft des Mittelstands und der tieferen Einkommensklassen leide.

Unterstützt wird die Initiative von der SP und den Grünen. Die bürgerlichen Parteien lehnen die Vorlage ab. Auch die Kantone und die Wirtschaftsverbände erklärten, die Initiative abzulehnen.

In den letzten 20 Jahren sind mehrere Volksbegehren mit dem Ziel, Ressourcen zugunsten von Einkommensschwachen umzuverteilen, an der Urne abgelehnt worden. Ein Beispiel ist die Volksinitiative «Für eine Kapitalgewinnsteuer», die 2001 scheiterte. Mit der Initiative wollte der Gewerkschaftsbund erreichen, dass Gewinne auf private Finanzanlagen zu mindestens 20 Prozent besteuert werden.

Ein zweites Beispiel ist die Volksinitiative «1:12 - Für gerechte Löhne»: Die Initiative verlangte, dass in einem Unternehmen der höchste bezahlte Lohn das Zwölffache des tiefsten Lohns nicht übersteigen darf. Auch diese Initiative wurde 2013 von Volk und Ständen abgelehnt.

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