Eine neue Vorlage des Nationalrats will, dass künftig beim Tod eines Elternteils der oder die Hinterbliebene Urlaub erhält.
Eltern mit Kind
Junge Eltern mit Kind. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Vorlage des Nationalrats will helfen, wenn junge Eltern nach der Geburt sterben.
  • So soll das hinterbliebene Elternteil künftig das Recht auf Urlaub erhalten.
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Stirbt eine Mutter oder ein Vater kurz nach der Geburt des Kindes, soll künftig das hinterbliebene Elternteil Urlaub erhalten. Die zuständige Nationalratskommission hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Die beiden Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N/S) hatten zuvor einer parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 2015 Folge gegeben. Diese forderte einen «Mutterschaftsurlaub» für hinterbliebene Väter. Nun soll es auch einen «Vaterschaftsurlaub» für hinterbliebene Mütter geben, wie der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Donnerstag zu entnehmen ist.

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In der Schweiz ist der Mutterschaftsurlaub bei 14 Wochen festgelegt. Dabei handelt es sich allerdings um ein Minimum. - Pixabay

Konkret soll der Vater Urlaub von 14 Wochen erhalten, wenn die Mutter während der 14 Wochen nach der Geburt stirbt. Dieser Urlaub ist unmittelbar nach dem Tod der Mutter und am Stück zu beziehen.

Die Mutter soll einen Urlaub von zwei Wochen erhalten, wenn der Vater während der sechs Monate nach der Geburt stirbt. Dieser Urlaub kann wochen- oder tageweise innerhalb der sechs Monate nach dem Tod des Vaters bezogen werden. Der hinterbliebene Elternteil soll zudem je unverändert Anspruch auf Vaterschafts- beziehungsweise Mutterschaftsurlaub haben.

Durch Erwerbsersatzordnung gedeckt

Der Urlaub für den hinterbliebenen Elternteil soll wie der Mutterschafts- und der Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung entschädigt werden. Heute erlischt der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung mit dem Tod der Mutter, dasselbe gilt für die Vaterschaftsentschädigung beim Tod des Vaters.

Ein gesetzlich geregelter Urlaub solle dem hinterbliebenen Elternteil erlauben, familiäre Aufgaben wahrzunehmen. So soll die schwierige Situation bewältigt werden, ohne dass die Erwerbstätigkeit aufgegeben werden muss, argumentiert die Mehrheit der Nationalratskommission. Die Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen läuft bis am 24. Mai.

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