Ein Thurgauer Kantonsangestellter hat in seiner Mittagspause über einen Bauern und seine Direktzahlungen gesprochen – die Unterhaltung führte ihn vor Gericht.
Bezirksgericht Kreuzlingen
Das Bezirksgericht Kreuzlingen in Thurgau. - bezirksgericht.tg.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kantonsangestellter hat während seiner Mittagspause über einen Bauer gespottet.
  • Das Gesprächsthema im Restaurant wurde von jemandem am Nebentisch bemerkt und gemeldet.
  • Für eine Verurteilung bezüglich Verletzung des Amtsgeheimnisses reichte es aber nicht.
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Ein Mitarbeiter des Landwirtschaftsamts Thurgau steht im Fokus der Justiz. Ein einfaches Mittagsgeplauder brachte ihn vors Gericht. Der Vorwurf: Der Mann soll in einem Selbstbedienungsrestaurant das Amtsgeheimnis verletzt haben.

Das Ganze hat im Sommer 2022 stattgefunden, wie die «Thurgauer Zeitung» schreibt. Er sass mit Kollegen vom Landwirtschaftsamt in einem Restaurant am Arenenberg (TG) zusammen. Das Gesprächsthema beinhaltete einen Bauern und dessen Kürzung von A-Konto-Zahlungen.

Hatten Sie schon einmal ein Problem mit dem Amtsgeheimnis?

Doch eine Person am Nebentisch wurde auf das Geplauder aufmerksam und erstattete Anzeige. Laut dieser hätte das Gespräch nicht stattfinden dürfen. Der Beschuldigte wehrte sich gegen die Anschuldigungen und legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein.

Kontroverse Aussagen und fehlende Beweise

In der Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen wies der Angestellte des Landwirtschaftsamts alle Anschuldigungen gegen ihn vehement zurück.

Seine Meinung über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft äusserte er vor dem Richter: «Völliger Stuss!» Er kritisierte scharf: «So etwas habe ich noch nie erlebt.»

Führen Sie im Restaurant heikle Gespräche?

Der Beschuldigte argumentierte, dass als Beweis ein Video- oder eine Tonaufnahme hätte bestehen sollen. Er betonte laut der «Thurgauer Zeitung» wiederholt seinen Respekt vor dem Amtsgeheimnis: «Ich rede nie mit vollem Namen über Leute, wenn, dann verwende ich höchstens den Anfangsbuchstaben, Herr X.»

Zudem argumentiert er, dass A-Konto-Zahlungen nicht gekürzt werden könnten, da sie freiwillige Leistungen seien. Zudem stritt er ab, dass er das ihm Vorgeworfene gesagt hätte.

Freispruch trotz Zweifeln

Trotz der Beharrlichkeit der Staatsanwaltschaft spricht das Bezirksgericht den Mann «im Zweifel» frei. Der Vorsitzende betonte jedoch in seiner Urteilsbegründung, dass es durchaus möglich gewesen wäre, anders zu entscheiden.

Nur die Unklarheit darüber, wer genau was gesagt hat, spielte dem Beschuldigten in die Karten: «Sie kommen insofern mit einem blauen Auge davon», sagte der Richter.

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