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Nach Crans-Montana: Aargauer Regierung will mehr Kontrollen

Keystone-SDA Regional
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Wohlen,

Die Aargauer Gebäudeversicherung wird 2026 und 2027 den Brandschutz in allen Räumen mit mehr als 300 Personen kontrollieren. Dies geht aus der Antwort des Regierungsrats auf eine GLP-Interpellation hervor.

Ein häufig beanstandeter Mangel bei Brandschutzkontrollen im Aargau sind verstellte Fluchtwege. (Symbolbild)
Ein häufig beanstandeter Mangel bei Brandschutzkontrollen im Aargau sind verstellte Fluchtwege. (Symbolbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die Gebäudeversicherung (AGV) empfehle den Gemeinden, die Betriebe, für die sie zuständig sein, auch bis Ende 2027 zu kontrollieren. Dazu zählen Restaurants oder Objekte mit Räumen für 100 bis 300 Personen. Die Gebäudeversicherung hingegen ist etwa für grössere Räume, Hotels, Parkhäuser, Schulen, Kindergärten und industrielle Betriebe zuständig.

Der Regierungsrat will ausserdem prüfen, ob die Brandschutzkontrollen öfter durchgeführt werden sollen. Aktuell gebe es im Kanton Kontrollintervalle zwischen drei bis zehn Jahren. «Für Gastgewerbe, Kleingewerbe und Räume für 100 bis 300 Personen werden Kontrollintervalle von sieben Jahren empfohlen», heisst es in der Antwort des Regierungsrats vom Freitag.

Als Sofortmassnahmen nach der Brandkatastrophe in der Silvesternacht im Wallis biete die AGV seit dem 8. Januar eine Checkliste für Gastronomiebetreibende und seit dem 12. Januar Kurzseminare für Gastronomiebetriebe und Gemeinden an.

Im Brandschutz komme der Eigenverantwortung der Eigentümer und der Betreibenden eine zentrale Rolle zu, schreibt der Regierungsrat weiter. Er wirft die Frage auf, ob Betreibende von Gastronomiebetrieben oder ähnlich risikobehafteten Nutzungen besser geschult und sensibilisiert werden sollten.

Der Regierungsrat listet in der Antwort auch die durchgeführten Kontrollen sowie die vorgefundenen Mängel der letzten drei Jahre auf: Die Gebäudeversicherung habe 25 Kontrollen im Jahr 2023, 150 Kontrollen im Jahr 2024 und 104 Kontrollen im Jahr 2025 durchgeführt.

Bei deutlich mehr als der Hälfte sei es zu keinen Beanstandungen gekommen. Wenn, dann seien verstellte Fluchtwege, abschliessbare Fluchtwegtüren sowie nicht nachweislich unterhaltene Sicherheitsbeleuchtung beanstandet worden. Den Einsatz von unerlaubter Pyrotechnik kontrolliere die AGV nicht.

Die GLP-Interpellation datiert vom 6. Januar und enthält 14 Fragen zu Sicherheit und Brandschutz in Aargauer Clubs und Bars. Die Partei reichte den Vorstoss nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana VS ein. In der Silvesternacht starben nach einem Brand 41 Menschen, über 100 wurden verletzt.

Als Reaktion darauf gilt in der ganzen Schweiz seit dem 1. April ein Verbot fürs Zünden von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen. Ausserdem sollen die Untersuchungsergebnisse dieses Brands in die Revision der Schweizerischen Brandschutzvorschriften einfliessen.

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Kommentare

User #2468 (nicht angemeldet)

Und weiterhin stehen Schuhgestelle, in den Hausgängen und Schuhe vor der Wohnungstüre rum..wenn es brennt sieht man wegen dem Rauch nix mehr.

User #5443 (nicht angemeldet)

Jaja. In 3 Jahren lauft es wie vorher.

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