Wer am Wochenende einen Anti-Maskenpflicht-Flyer erhalten hat und nun die QR-Codes scannt, landet auf Google. Dies nach Einschreiten des BAG. Zufall?
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Eine Frau bedient ihr Smartphone. - dpa/AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Wochenende verteilten unbekannte Personen Flyer gegen die Maskenpflicht.
  • Die darauf vorhandenen Links und QR-Codes funktionieren nun nicht mehr.
  • Das BAG hat laut eigener Aussage nichts damit zu tun.

«Fake News»! BAG-Direktor Pascal Strupler findet für einen Anti-Maskenpflicht-Flyer vom vergangenen Wochenende klare Worte. Mit Glanzpapier und einem professionell gestalteten, BAG-ähnlichen Design versuchen Unbekannte auf ihre – offensichtlich umstrittene – Sichtweise der Dinge aufmerksam zu machen.

Um weitere Informationen zu vermitteln, verweisen die Ersteller des Flyers mittels Short-Links und QR-Codes auf diverse Webseiten. Dazu gehört nebst der WHO auch die in den Kreisen der Corona-Massnahmen-Gegner beliebte «Swiss Policy Research».

QR-Codes und Links führen zu Google

Doch wer heute Dienstag die Links manuell in den Browser eintippt oder die QR-Codes scannt, stellt schnell fest: Diese funktionieren nicht mehr. Statt einer Weiterleitung auf eine vermeintliche Corona-Informationsseite gibts die Suchmaschine Google.

Dafür kann es mehrere Gründe geben. Bei Short-Links oder Short-URLs handelt es sich um eine Alias-Adresse, hinter der sich eine herkömmliche Webseiten-Adresse verbirgt.

Sobald die Alias-Adresse eingegeben oder per QR-Code aufgerufen wird, erfolgt eine sofortige Weiterleitung zum eigentlichen Webauftritt. Dies macht es deutlich einfacher, sehr lange Links anzugeben und manuell einzutippen.

Google
Statt auf die initial verlinkte Corona-Info-Seite, verweisen die Adressen aktuell auf Google. (Symboldild) - dpa

Die Alias-Adressen können bei darauf spezialisierten Anbietern gemietet werden. Dies geschah auch im Fall der Anti-Maskenpflicht-Flyer. Das US-Techunternehmen «Geniuslink» war der Dienst der Wahl.

BAG hat nicht interveniert

Das BAG versichert auf Anfrage von Nau.ch, dass die Behörde keine Anfrage stellte, die Zieladresse zu ändern. Auch «haben wir keine rechtlichen Schritte unternommen», versichert Katrin Holenstein von der BAG-Abteilung Kommunikation und Kampagnen.

Ob jedoch der Mieter des Short-Links oder der Provider – in diesem Fall «Geniuslink» – an der geänderten Zieladresse geschraubt hat, ist unklar. Generell scheint es, als würde die Nutzung nicht gegen die AGB verstossen, welche sonst beispielsweise Links zu Pornografie, Rassismus und illegale Seiten verbieten.

«Geniuslink» hat auf eine Anfrage bislang nicht geantwortet. Es ist deshalb wahrscheinlich, dass die Ersteller des Short-Links selbst die Zieladresse angepasst haben. Über die Gründe dahinter kann jedoch nur spekuliert werden.

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