Eine Mutter steht wegen Kindesentführung vor Gericht. Zwei weitere Frauen sind als Gehilfen angeklagt.
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Eine Mutter brachte im Jahr 2021 ihren damals 5-jährigen Sohn nach den Ferien nicht zum Vater im Kanton Solothurn zurück, weshalb sie nun angeklagt ist. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA/FRISO GENTSCH
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Eine heute 42-jährige Mutter muss sich im Kanton Solothurn für die Entführung ihres Sohnes nach Deutschland verantworten. Neben ihr sind zwei weitere Frauen wegen Gehilfenschaft angeklagt, wie die Staatsanwaltschaft Solothurn am Dienstag mitteilte.

Die aus Deutschland stammende Mutter habe im Oktober 2021 nach den Ferien ihren damals 5-jährigen Sohn nicht in die Obhut des Vaters im Kantons Solothurn zurückgebracht. Der Bub wurde als vermisst gemeldet und erst nach umfangreichen Ermittlungen einen Monat später im Bundesland Bayern aufgefunden, wie die Staatsanwaltschaft schreibt.

Entführung und Entziehen von Minderjährigen

Er habe unversehrt zu seinem Vater zurückkehren können. Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter vor, den 5-Jährigen gegen den Willen des Vaters nach Deutschland gebracht zu haben und hat sie deshalb wegen Entführung und Entziehen von Minderjährigen angeklagt.

Einer 46-jährigen Schweizerin und einer 50-jährigen Italienerin wird vorgeworfen, die Mutter bei der Entführung unterstützt zu haben, weshalb sie sich wegen Gehilfenschaft verantworten müssen. Der Termin der Hauptverhandlung vor dem Richteramt von Dorneck-Thierstein in Dornach SO steht noch nicht fest, wie die Staatsanwaltschaft schreibt.

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