Mörder von Vandoeuvres GE soll 14 Jahre ins Gefängnis
Ein Arzt, der wegen der Ermordung seiner Ehefrau in Vandoeuvres im Kanton Genf vor Gericht stand, ist zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Genfer Strafgericht befand ihn am Freitag des Mordes für schuldig, wobei es eine leicht eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit feststellte. Die Verteidigung hat Berufung eingelegt.

Der Mann habe «aus egoistischen, niederträchtigen und belanglosen Motiven» getötet, sagte die Vorsitzende Alessandra Armati und sprach von «grober Fahrlässigkeit». Das Gericht prangerte «seine extreme Kaltherzigkeit» nach der Tat an und befand, dass er zum Zeitpunkt der Tat «bei klarem Verstand» gewesen sei.
Der Fünfzigjährige hatte im Oktober 2021 vier Schüsse in den Rücken seines Opfers abgefeuert. Anschliessend bedeckte er ihre Leiche, konsumierte Pornografie und tätigte Telefonanrufe, in denen er seine Frau beleidigte.
Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre und sechs Monate Haft gefordert, davon zwölf Jahre wegen Mordes. Dem Generalstaatsanwalt Olivier Jornot zufolge rechtfertigen das Motiv und die Kaltblütigkeit der Tat diese Strafe. Ausserdem wurde eine ambulante Behandlung angeordnet.
Der Mann litt unter Wahnvorstellungen, die durch massiven Kokain- und Crack-Konsum verstärkt wurden. Die Verteidigung hatte deshalb auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert. Sie wollte zumindest eine stark eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit, um die Strafe um drei Viertel zu reduzieren.
Vor Gericht hatte der Angeklagte, der seit fast 1600 Tagen in Haft war, nach Abschluss der Einvernahme sein Fehlverhalten bereut. Am Mittwoch wechselte er zwischen Verärgerung während der Anklageerhebung und Schluchzen während der Plädoyers. Mit gesenktem Kopf oder ungläubigen Gesten machte er am Freitag kein Geheimnis aus seinem Unverständnis gegenüber der Vorsitzenden.










