Militärjustiz urteilt weiterhin über Geheimnisverrat von Zivilisten

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Bern,

Der Bundesrat schränkte die Kompetenz der Militärjustiz nicht ein. Zuvor stiess die Vernehmlassung auf negative Reaktionen.

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Schweizer Militärjustiz ermittelt in sieben Fällen gegen Schweizer Söldner, welche im Ukraine-Krieg gekämpft haben. - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Das Wichtigste in Kürze

  • Zivilisten, die Geheimnisse des Militärs verraten, müssen sich vor das Militärgericht.
  • Eine Einschränkung der Kompetenzen durch den Bundesrat fand nicht statt.
  • Die Vernehmlassung stiess auf starke negative Reaktionen.

Verraten Zivilisten militärische Geheimnisse, müssen sie sich weiterhin vor der Militärjustiz verantworten. Der Bundesrat hat am Mittwoch auf diese und weitere Einschränkungen der entsprechenden Zuständigkeiten der Militärjustiz verzichtet.

Den Ausschlag gaben die mehrheitlich negativen Reaktionen in der Vernehmlassung. Zwei Drittel der Antworten aus der Vernehmlassung fielen deutlich ablehnend aus, wie der Bundesrat mitteilte.

Süssli Amherd
Verteidigungsminiserin Viola Amherd und Armeechef Thomas Süssli boten Ende März mehrere Tausend zusätzliche Sanitätssoldaten auf. - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Darunter waren 17 Kantone und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren. Hauptargument war, dass zivilen Gerichten das militärische Fachwissen fehle und die Vorlage keine Vorteile bringe.

Keine Übertragung auf zivile Behörden

Aufgrund dessen beschloss die Landesregierung den Übungsabbruch. Sie führt keine weiteren Arbeiten zur Aufgabenübertragung von der Militärjustiz auf zivile Justizbehörden mehr durch. Das liesse sich aufgrund der Vernehmlassung nicht sachlich begründen, hielt der Bundesrat fest.

Ursprünglich war vorgesehen, dass bei Geheimhaltungsverletzungen ausschliesslich zivile Strafgerichte zuständig sein sollten. Dies, wenn Zivilpersonen die Taten in Friedenszeiten und ohne Beteiligung von Armeeangehörigen begangen hätten.

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Der Chef der Armee, Divisionär Philippe Rebord, hält seine Hände hinter den Rücken - Keystone

Auch bei Ungehorsam gegen militärische und behördliche Massnahmen sollten unter diesen beiden Voraussetzungen zivile Behörden entscheiden. Bei weiteren Militärdelikten wollte der Bundesrat juristisches Neuland betreten. Er wollte die Zuständigkeit für Zivilistinnen und Zivilisten von Fall zu Fall an zivile Behörden übertragen können. Zumindest so lange keine sachlichen Gründe gegen die Militärjustiz sprachen.

Ein vergleichbares Instrument hätte es im gesamten schweizerischen Strafrechtssystem nicht gegeben. Etwa den Militärdienst eines Schweizers in einer fremden Armee kann ein möglicher Fall einer solchen Übertragung an zivile Behörden sein. Dies nannte der Bundesrat als Beispiel.

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