Militärjustiz urteilt weiterhin über Geheimnisverrat von Zivilisten
Der Bundesrat schränkte die Kompetenz der Militärjustiz nicht ein. Zuvor stiess die Vernehmlassung auf negative Reaktionen.

Das Wichtigste in Kürze
- Zivilisten, die Geheimnisse des Militärs verraten, müssen sich vor das Militärgericht.
- Eine Einschränkung der Kompetenzen durch den Bundesrat fand nicht statt.
- Die Vernehmlassung stiess auf starke negative Reaktionen.
Verraten Zivilisten militärische Geheimnisse, müssen sie sich weiterhin vor der Militärjustiz verantworten. Der Bundesrat hat am Mittwoch auf diese und weitere Einschränkungen der entsprechenden Zuständigkeiten der Militärjustiz verzichtet.
Den Ausschlag gaben die mehrheitlich negativen Reaktionen in der Vernehmlassung. Zwei Drittel der Antworten aus der Vernehmlassung fielen deutlich ablehnend aus, wie der Bundesrat mitteilte.

Darunter waren 17 Kantone und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren. Hauptargument war, dass zivilen Gerichten das militärische Fachwissen fehle und die Vorlage keine Vorteile bringe.
Keine Übertragung auf zivile Behörden
Aufgrund dessen beschloss die Landesregierung den Übungsabbruch. Sie führt keine weiteren Arbeiten zur Aufgabenübertragung von der Militärjustiz auf zivile Justizbehörden mehr durch. Das liesse sich aufgrund der Vernehmlassung nicht sachlich begründen, hielt der Bundesrat fest.
Ursprünglich war vorgesehen, dass bei Geheimhaltungsverletzungen ausschliesslich zivile Strafgerichte zuständig sein sollten. Dies, wenn Zivilpersonen die Taten in Friedenszeiten und ohne Beteiligung von Armeeangehörigen begangen hätten.

Auch bei Ungehorsam gegen militärische und behördliche Massnahmen sollten unter diesen beiden Voraussetzungen zivile Behörden entscheiden. Bei weiteren Militärdelikten wollte der Bundesrat juristisches Neuland betreten. Er wollte die Zuständigkeit für Zivilistinnen und Zivilisten von Fall zu Fall an zivile Behörden übertragen können. Zumindest so lange keine sachlichen Gründe gegen die Militärjustiz sprachen.
Ein vergleichbares Instrument hätte es im gesamten schweizerischen Strafrechtssystem nicht gegeben. Etwa den Militärdienst eines Schweizers in einer fremden Armee kann ein möglicher Fall einer solchen Übertragung an zivile Behörden sein. Dies nannte der Bundesrat als Beispiel.