Ganze 24 Jahre nach der Tat muss sich heute Montag ein 78-jähriger Mann in Meilen vor Gericht verantworten. Er soll im Sommer 1997 eine betagte Frau in deren Villa in Küsnacht an der Zürcher Goldküste ermordet haben.
meilen bezirksgericht
Der mutmassliche Auftragsmörder, der sich vor dem Bezirksgericht Meilen verantworten muss, hat nicht mit dem psychiatrischen Gutachter gesprochen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI
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Nachdem die Tote in der Villa entdeckt wurde, konnten die Ermittler am Tatort zwar DNA-Spuren eines Mannes sichern.

Jahrelang konnten sie diese aber niemandem zuordnen. Auch sonst blieb die Suche nach dem Täter erfolglos. Im Jahr 2001 sistierte die Zürcher Staatsanwaltschaft deshalb das Verfahren.

Mehr als 19 Jahre nach dem Tötungsdelikt in Küsnacht kam die Wende: Im November 2016 informierten die Berner Strafverfolgungsbehörden ihre Zürcher Kollegen, dass nach einem brutalen Raubüberfall auf eine Bijouterie in Thun BE eine DNA-Spur gesichert worden sei, die mit jener aus Küsnacht übereinstimmte.

Nun kam wieder Bewegung in den Fall. Der Verdächtige wurde in Spanien verhaftet. Im Juni 2017 lieferten die spanischen Behörden den Italiener an die Schweiz aus. Ein Jahr darauf wurde er im Kanton Bern unter anderem wegen mehrfachen Raubs, Freiheitsberaubung, Geiselnahme und sexueller Nötigung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er sitzt deshalb bereits im Gefängnis.

Nun kommt der Fall aus Küsnacht in Meilen vor Gericht. Damit dies möglich wurde, mussten die spanischen Behörden nachträglich separat für den Mordvorwurf die Auslieferung genehmigen.

Laut Anklageschrift war der Mann in die Villa der wohlhabenden Frau eingebrochen, um Geld und Wertsachen zu stehlen. Überraschend traf er im Haus jedoch auf die Besitzerin, die wenige Tage später ihren 87. Geburtstag hätte feiern können.

Der Mann schlug auf die Frau ein, fesselte sie und liess sie mit Rippenbrüchen, einer ausgerenkten Schulter und anderen Verletzungen am Boden liegen. Laut Anklage dauerte es eine bis zwei Stunden, bis die Frau tot war. Sie starb an akutem Herzversagen.

Der Staatsanwalt fordert eine Verurteilung wegen Mordes. Der Beschuldigte habe das Opfer «im Sinne einer Zeugeneliminierung» getötet, weil sie ihn bei seinem Einbruch überrascht habe. Dabei sei er gegen die «offensichtlich hochbetagte» Frau äusserst brutal vorgegangen. Der Staatsanwalt fordert elf Jahre Freiheitsstrafe als Zusatzstrafe zu den sieben Jahren aus dem Kanton Bern.

Die Verhandlung ist auf zwei Tage angelegt.

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