Homm-Prozess: 6 Jahre und 7 Monate für den «Finanzmagier»

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Lausanne,

Florian Homm wird vom Bundesstrafgericht zu 6 Jahren und 7 Monaten Gefängnis wegen Betrugs, Geldwäscherei und Urkundenfälschung verurteilt.

Florian Homm
Florian Homm wird zu 6 Jahren und 7 Monaten Gefängnis wegen Betrugs, Geldwäscherei und Urkundenfälschung verurteilt. (Archivbild) - keystone

Der Finanzier Florian Homm wird von der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts zu 6 Jahren und 7 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Er wurde des gewerbsmässigen Betrugs, der schweren Geldwäscherei und der Urkundenfälschung für schuldig befunden.

Die Richter in Bellinzona haben damit die Strafe gegen den ehemaligen Finanzjongleur deutlich verschärft. Zur Freiheitsstrafe wurde zusätzlich eine Geldstrafe von 81 Tagessätzen zu je 3000 Franken ausgesprochen.

Von Ungetreue zur harten Bestrafung

In erster Instanz war der heute 65-jährige Deutsche wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt worden. Davon sollte er 18 Monate verbüssen.

Die Berufungskammer hatte das Urteil aufgehoben. Sie war der Ansicht, dass die vier Angeklagten nicht korrekt zur Hauptverhandlung vorgeladen worden waren. Das Bundesgericht hob diesen Entscheid jedoch auf, sodass die Berufungsverhandlung nun stattfinden kann.

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