Die Frauen kritisieren die wegen Corona wachsenden sozialen, wirtschaftlichen und geschlechtsspezifischen Ungleichheiten.
Am 14. Juni 2019 hatte der Nationale Frauenstreik in der Schweiz Hunderttausende Menschen in der Schweiz mobilisiert. Am kommenden 14. Juni wollen die Frauen erneut mobilisieren. (Archiv)
Am 14. Juni 2019 hatte der Nationale Frauenstreik in der Schweiz Hunderttausende Menschen in der Schweiz mobilisiert. Am kommenden 14. Juni wollen die Frauen erneut mobilisieren. (Archiv) - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
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Das Wichtigste in Kürze

  • Über 500 Frauen verabschiedeten am Samstag die Frauenstreik-Agenda 2021.
  • Zu der Online-Versammlung gehörten Workshops zu verschiedenen Themen.
  • Kritisiert wurde vor allem auch die wegen Corona wachsende Ungleichheit.

Mehr als 500 Frauen aus der ganzen Schweiz haben am Samstag die Frauenstreik-Agenda für 2021 an einer Online-Versammlung verabschiedet. Die Coronavirus-Pandemie verschärfe die sozialen, wirtschaftlichen und geschlechtsspezifischen Ungleichheiten, kritisieren sie.

Über 300 Teilnehmerinnen des Treffens kamen aus der Westschweiz, die übrigen aus dem deutschsprachigen Landesteil, wie die Westschweiz Frauenstreik-Koordination mitteilte.

«Am 14. Juni 2021, mit oder ohne Covid, werden wir da sein! Sichtbar, laut, und entsprechend der gesundheitlichen Lage», heisst es in der Erklärung.

Aufforderung zum Frauenstreik 2021

Frauen, trans- und nicht-binäre Menschen sind aufgerufen, mitzumachen an der Aktion zwei Jahre nach dem Frauenstreik vom 14. Juni 2019. Hunderttausende nahmen damals teil.

Zum Treffen gehörten Workshops zu verschiedenen Themen, darunter zur Erhöhung des Rentenalters für Frauen. Die Streikkollektive brachten ihren Ärger über den Entscheid der Sozialkommission des Ständerats zum Ausdruck.

Schliesslich wurde eine Solidaritätserklärung mit Frauen in Polen abgegeben, um sie im Kampf für ihr Recht auf Schwangerschaftsabbruch zu unterstützen. In Polen dürfen Frauen auch dann eine Abtreibung vornehmen, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist. Dies hatte ein Verfassungsgericht im Oktober entschieden.

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