In Polen laufen viele Menschen Sturm gegen eine Verschärfung des Abtreibungsrechts. Das Verfassungsgericht entschied, dass Frauen auch dann nicht abtreiben dürfen, wenn ihr Kind schwere Fehlbildungen hat. Der Beauftragte für Menschenrechte hat dafür ein klares Wort: Folter.
Krakau, Danzig, Kattowitz: Nur drei Städte, in denen seit Tagen Polinnen (und Polen) gegen das neue restriktive Abtreibungsgesetz auf die Strasse gehen. Eine von ihnen: Marta Lempart, Leiterin der Organisation «Allpolnischer Frauenstreik». Foto: Grzegorz Banaszak/ZUMA Wire/dpa
Krakau, Danzig, Kattowitz: Nur drei Städte, in denen seit Tagen Polinnen (und Polen) gegen das neue restriktive Abtreibungsgesetz auf die Strasse gehen. Eine von ihnen: Marta Lempart, Leiterin der Organisation «Allpolnischer Frauenstreik». Foto: Grzegorz Banaszak/ZUMA Wire/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Den dritten Tag in Folge haben Menschen in mehreren polnischen Städten gegen eine Verschärfung des Abtreibungsrechts protestiert.

Diese gilt seit Mittwoch.

In Warschau versammelten sich am Freitagabend mehrere Hundert Demonstranten an einem zentralen Verkehrskreisel. Sie trugen Plakate mit den Aufschriften «Ihr habt Blut an den Händen» und «Es tut mir weh, dass Polen mich ans Kreuz hängt» und skandierten in Sprechchören «Ihr habt euch mit den Frauen angelegt».

Als die Menge versuchte, in Richtung Verfassungsgericht zu marschieren, blockierte die Polizei den Weg. Die Beamten setzten Tränengas ein, unter anderem gegen Marta Lempart von der Organisation Allpolnischer Frauenstreik, die federführend bei den Protesten ist. Auch in Krakau, Danzig, Breslau (Wroclaw) und Kattowitz gab es Demonstrationen.

Im Oktober hatte das Verfassungsgericht des EU-Landes entschieden, dass Frauen auch dann keine Abtreibung vornehmen dürfen, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist. Danach gab es wochenlange Proteste. Die Entscheidung bedeutet eine Verschärfung des polnischen Abtreibungsrechts, das ohnehin zu den strengsten in Europa gehört. Bislang war ein Abbruch in Polen legal, wenn die Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet, Ergebnis einer Vergewaltigung ist oder wenn das Ungeborene schwere Fehlbildungen aufweist.

Letzteres war bislang der häufigste Grund für eine Abtreibung, wie die Statistik des Gesundheitsministeriums zeigt. So wurden von den 1110 Abtreibungen, die 2019 in polnischen Kliniken vorgenommen wurden, 1074 mit Fehlbildungen des ungeborenen Kindes begründet. Bei 40 Prozent dieser Fälle spielte das Down-Syndrom bei der Indikation für den Abbruch eine Rolle.

Nachdem die Bekanntgabe des Urteils im Herbst grossen gesellschaftlichen Widerstand ausgelöst hatte, war die richterliche Begründung erst mit monatelanger Verzögerung am Mittwoch im amtlichen Anzeiger veröffentlicht worden. Damit ist sie rechtskräftig. Seitdem sind die Proteste wieder aufgeflammt.

Selbst im katholisch geprägten Polen ist die Entscheidung konträr zu dem, was laut Umfragen eine Mehrheit in der Bevölkerung für richtig hält. So fanden Meinungsforscher des Instituts Ibris 2019 heraus, dass 50 Prozent der Befragten das bisherige Abtreibungsrecht befürworteten, während sich 30 Prozent für eine liberalere Regelung aussprachen. Nur 15 Prozent wollten eine restriktivere Gesetzgebung. In anderen Umfragen sprachen sich sogar mehr als die Hälfte der Befragten dafür aus, eine Abtreibung auf Wunsch bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich zu machen.

Polens Menschenrechtsbeauftragter Adam Bodnar rügte, die jetzt veröffentlichte Begründung des Urteils zeige, dass der Staat und die Regierung die Frauen ihrer Selbstbestimmungsrechte beraubten und sie «wiederholt der Folter aussetzten».

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