Das Bundesgericht hat entschieden: Die Swisscom darf eine 5G-Antenne auf einem Wohnhaus in Steffisburg BE bauen – trotz der Sorge vor Strahlungen.
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Eine 5G-Antenne in der Schweiz. (Symbolbild) - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Swisscom plant den Bau einer 5G-Antenne auf einem Wohnhaus in Steffisburg BE.
  • Ein pensioniertes Ehepaar reicht Beschwerde ein – und blitzt beim Bundesgericht ab.
  • Für die Swisscom ist der Entscheid ein «Leiturteil mit Signalwirkung».

Immer wieder sorgt der Bau von 5G-Antennen hierzulande für Diskussionen. So auch in Steffisburg BE. Gleich drei 5G-Antennen will die Swisscom dort auf einem Wohnhaus platzieren.

Ein pensioniertes Ehepaar wehrt sich gegen den geplanten sechs Meter hohen Mast – und reicht Beschwerde ein. Gegenüber Radio SRF erklärt die Rentnerin: «Wir können nicht mehr unbeschwert im Garten oder auf dem Balkon oder auf den nahen Spazierwegen sein.»

Die Angst, gesundheitliche Schäden durch die Strahlung der 5G-Antenne davonzutragen, ist gross. Doch trotz der dargelegten Sorgen wird die Beschwerde vom Bundesgericht abgewiesen. Grund: Es gebe keine Hinweise, wonach der Bund für die 5G-Antennen eine Anpassung der Mobilfunkgrenzwerte hätte vornehmen müssen.

Swisscom hofft auf Ausbau von 5G-Projekten

Die Swisscom reagiert erleichtert auf den Entscheid, der ihrer Ansicht nach als «Leiturteil mit Signalwirkung» gilt. Denn momentan seien viele 5G-Antennen-Projekte blockiert. Das werde sich aufgrund des Bundesgerichtsentscheids ändern. «Das ist ein wichtiges Signal an die Behörden, die Baugesuche freigeben, aber auch an die Bevölkerung.»

Würden Sie sich gegen eine 5G-Antenne in Ihrem Wohnort wehren?

Enttäuscht zeigt sich der Verein «Schutz vor Strahlung». 5G-Antennen würden eine «grössere Gefahr» für Anwohner darstellen als bisherige Antennen, sagt man dort. Trotz des jüngsten Urteils setzt sich der Verein auch künftig gegen die 5G-Projekte zur Wehr. Momentan sind es schweizweit 3000 Mobilfunkantennen.

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Blick auf Steffisburg mit den Alpen im Hintergrund.
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Ein Rentnerpaar reicht gegen den geplanten Bau Beschwerde ein – und blitzt damit ab. Im Bild: Eine 5G-Antenne in der Schweiz. (Symbolbild)
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Die Swisscom freut sich über das Bundesgerichtsurteil. Nun könnten Projekte vorangetrieben werden. (Symbolbild)
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