Männedorf ZH darf Privaten Grundstück wegschnappen

Belinda Schwenter
Belinda Schwenter

Stäfa,

Streit um eine 1200-Quadratmeter-Wiese direkt am Zürichsee: Das Baurekursgericht hat der Gemeinde Männedorf ZH recht gegeben. Es soll ein Badeplatz entstehen.

Gemeinde Männedorf
Die Gemeindeverwaltung Männedorf. - Nau.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verkauf einer 1200 Quadratmeter grossen Wiese in Männedorf ZH sorgt für Streit.
  • Trotz des Vorkaufrechts der Gemeinde wurde das Grundstück an eine Anwaltskanzlei verkauft.
  • Das Baurekursgericht gab nun in einem Urteil der Gemeinde Männedorf recht.

Die Gemeinde Männedorf am Zürichsee könnte bald eine neue öffentliche Badewiese bekommen. Ein kürzlich gefälltes Urteil des Baurekursgerichts hat der Gemeinde grünes Licht gegeben, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.

Das Stück Land befindet sich in einer Freihaltezone und darf daher nicht bebaut werden. Die Gemeinde hat dadurch ein Vorkaufsrecht auf die 1200 Quadratmeter – vorausgesetzt, es wechselt den Besitzer. So sieht es das aktuelle Zürcher Planungs- und Baugesetz vor.

Gemeinde Männedorf will Vorkaufsrecht geltend machen

Rückblende: Im April 2024 wechselte die Wiese ihren Besitzer. Die vorherige Eigentümerin – eine Architekturfirma aus Eglisau – verkaufte einen Teil des Landes an eine Anwaltskanzlei. Diese Firma besitzt bereits das angrenzende Grundstück.

Der vereinbarte Preis, so die Zeitung, betrug rund zwei Millionen Franken und sollte auch unbestimmte «Architekturleistungen» beinhalten.

Die Gemeinde wurde vom Grundbuchamt über den Eigentümerwechsel und ihr damit verbundenes Vorkaufsrecht informiert. Der Gemeinderat entschied, das Grundstück zu erwerben und einen öffentlichen Badeplatz zu schaffen.

Bei der Käuferin und der Vorbesitzerin stiess dies jedoch auf Widerstand. Sie bestritten das Bestehen eines Vorkaufsrechts für das Seegrundstück. Und die beiden legten beim Zürcher Baurekursgericht gemeinsam Einspruch gegen die Gemeinde Männedorf ein, so der «Tagesanzeiger».

Fändest du einen neuen öffentlichen Badeplatz gut?

Vom Vorkaufsrecht hätten sie nicht gewusst, wie sie behaupten. Und als Reaktion machten sie den Verkauf kurz nach dessen Abschluss rückgängig. Damit sollte das Land wieder im Besitz der Architekturfirma sein und das Vorkaufsrecht erloschen sein.

Das Baurekursgericht liess diese Argumente jedoch nicht gelten. Es hielt die Aussagen für widersprüchlich, wie im Urteil geschrieben wird. Die privaten Parteien, die in keinem Punkt Recht erhielten, können nun das Urteil vor dem Verwaltungsgericht anfechten.

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Kommentare

User #3018 (nicht angemeldet)

Eine neue Fkkbadi wäre auch nicht schlecht.

User #3914 (nicht angemeldet)

Ich habe es schon längst gesagt, die Schweiz ist eine Diktatur geworden!

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