Berner Obergericht beharrt auf Gefängnis statt Fussfessel
Das Berner Obergericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der seine zwölfmonatige Freiheitsstrafe mit einer elektronischen Fussfessel oder in Halbgefangenschaft verbüssen wollte. Das Gericht sieht ein zu hohes Rückfallrisiko.

Der Beschwerdeführer war bereits 2020 unter anderem wegen wiederholter Gewalt gegen seine Kinder, der Verbreitung harter Pornografie sowie weiterer Delikte verurteilt worden.
2024 folgte eine weitere Verurteilung wegen versuchter sexueller Handlungen an einer schlafenden Frau, die alkoholisiert war und sich nicht gegen die sexuellen Annäherungsversuche wehren konnte. Hinzu kam 2025 eine Strafverfügung wegen einfacher Körperverletzung, Beschimpfung und Zechprellerei.
Das Gericht stützte sich auf ein kriminalpsychologisches Gutachten, das das Risiko weiterer Sexual- und Gewaltdelikte als «mittel bis hoch» beziehungsweise «moderat bis hoch» einschätzt. Angesichts der wiederholten Straffälligkeit trotz früherer Sanktionen sei keine günstige Prognose möglich.
Der Beschwerdeführer machte geltend, er habe inzwischen eine Vollzeitstelle, absolviere eine Ausbildung und trage Verantwortung für seine Familie. Eine Haft ohne elektronische Überwachung würde den Verlust von Arbeitsplatz und Wohnung nach sich ziehen.
Das Obergericht hielt jedoch fest, dass bei elektronischer Überwachung und Halbgefangenschaft das Fehlen eines Rückfallrisikos zwingende Voraussetzung sei. Da diese Bedingung nicht erfüllt sei, komme es auf die berufliche oder familiäre Situation nicht mehr an.






