Mann wird nach versuchtem Mord an Tochter nicht verwahrt
Ein 51-jähriger Mann stiess 2009 seine Tochter vom dritten Stock und verletzte sie schwer. Nächstes Jahr soll er entlassen werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht lehnt die nachträgliche Verwahrung eines Mannes ab.
- Der heute 51-Jährige sitzt seit 2009 wegen versuchten Mordes in Haft.
Ein heute 51-Jähriger, der 2009 seine Frau schwer verletzte und seine Tochter im dritten Stock vom Balkon stiess, wird nicht nachträglich verwahrt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Neuenburger Staatsanwaltschaft abgewiesen.
Wie das Bundesgericht in einem heute Mittwoch publizierten Urteil festhält, fehlt es an neuen Tatsachen oder Beweisen, die eine nachträgliche Verwahrung zulassen würden. Das Ende der Freiheitsstrafe des Verurteilten fällt auf Mitte Juni des kommenden Jahres.
Frau und Kind schwer verletzt
Der gebürtige Marokkaner war im Sommer 2009 mit einer Eisenstange auf seine Ehefrau losgegangen und hatte die Frau dabei schwer verletzt. Die Frau konnte zu den Nachbarn flüchten. Dann packte der Mann die damals knapp siebenjährige Tochter und warf sie aus dem dritten Stock in die Tiefe.
Das Mädchen überlebte den Sturz, weil ein Sonnenstoren und Bäume den Fall bremsten. Das Kind erlitt aber mehrere Brüche und verschiedene andere schwere Verletzungen.
Für seine Tat wurde der Mann wegen einfacher Körperverletzung und versuchten Mordes zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine vorzeitige bedingte Entlassung aus dem Vollzug wurde mehrmals abgelehnt, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervor geht.