Gericht

Mann wegen IS-Propaganda vor Gericht

Keystone-SDA
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Bellinzona,

Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona beginnt heute Dienstag die Verhandlung gegen einen Mann wegen verbotener IS-Propaganda. Auf dem Mobiltelefon des 36-Jährigen wurden mehrere Gewaltdarstellungen gefunden.

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Der Fall wird am Bundesstrafgericht in Bellinzona verhandelt. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, soll der Mann einem Bekannten per Whatsapp IS-Propaganda-Videos verschickt haben, um diesen von der IS-Ideologie zu überzeugen.

Ausserdem wurden auf seinem Mobiltelefon Gewaltdarstellungen gefunden. Unter anderem hat die Bundesanwaltschaft eine Bilddatei sichergestellt, welche die Abbildung eines Mannes zeigt, der ein blutiges Messer in der Hand hält. Den Zeigefinger der anderen Hand streckt der Mann in einer salafistisch geprägten und von IS-Anhängern regelmässig zur Schau gestellten Geste der Bekenntnis zum Einheitsglauben nach oben. Zu seinen Füssen liegen fünf blutverschmierte, von ihren Körpern abgetrennte menschliche Köpfe.

Dem im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Mann wird vorgeworfen, gegen Artikel 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Kaida» und «Islamischer Staat» (IS) sowie verwandter Organisationen verstossen zu haben.

Die Bundesanwaltschaft hat den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 180 Tagen verurteilt. Den am 8. Mai 2019 erlassenen Strafbefehl hat der Mann angefochten.

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