Mann tötete Partnerin – und wollte sie in Limmat versenken
Im März 2023 wurde bei der Limmatbrücke in Dietikon ZH die Leiche einer Frau gefunden. Das Gericht verurteilte ihren Partner nun wegen Mordes.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 59-jähriger Schweizer ist wegen Mordes an seiner Partnerin verurteilt worden.
- Er hatte die 46-Jährige im März 2023 geschlagen und stranguliert.
- Den Körper wollte der Mann in der Limmat versenken, tat dies aber letztlich nicht.
Weil er seine Partnerin umgebracht hat, ist ein 59-jähriger Schweizer vom Bezirksgericht Baden AG zu 16 Jahren Haft verurteilt worden.
Der Mann hatte die Frau in der gemeinsamen Wohnung geschlagen und stranguliert. Danach brachte er den Körper zur Limmatbrücke in Dietikon ZH und wollte sie im Fluss versenken.
Der Leichnam wurde am 26. März bei der Brücke gefunden. Es konnte nur noch der Tod der 46-Jährigen festgestellt werden.
Partnerin wollte mit Kindern ins Frauenhaus gehen
Auslöser für die Gewalttat war, dass sich die Partnerin von dem zum Tatzeitpunkt 56-Jährigen trennen wollte. Sie wollte in ein Frauenhaus gehen und die gemeinsamen Kinder mitnehmen, berichtet die «Aargauer Zeitung».

Die Tat könne er sich nicht erklären. «Ich stand neben mir», sagt er aus. Er habe ein Seil aus dem Auto geholt, einen Knoten gemacht und sei ins Schlafzimmer gegangen.
Seine Partnerin habe geschrien, woraufhin er sie mit der Faust niedergeschlagen habe. Dann legte er ihr das Seil um den Hals und zog es zu.
Gemäss Staatsanwaltschaft war das Opfer jedoch zum Zeitpunkt des Angriffs gar nicht wach aufgrund eines Schlafmittels.
Gericht verurteilt Täter wegen Mordes
Eigentlich wollte er den Leichnam, mit Backsteinen beschwert, in die Limmat werfen. Das aber habe er nicht fertiggebracht, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.
Das Gericht verurteilte den Mann am Dienstag. Den Kindern muss er hohe Genugtuungen bezahlen.
Es sei nicht im Affekt gehandelt worden, sondern es habe gewisse Vorbereitungen gegeben, ist sich das Gericht sicher. Deshalb die Verurteilung wegen Mordes.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.








