Tod

    Mann steht wegen Tod seines Vaters vor einem Thurgauer Gericht

    Keystone-SDA
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    Frauenfeld,

    Ein Mann soll seinen Vater in dessen Zuhause in Gachnang TG mit über 20 Messerstichen attackiert und ihm beim Sterben zugesehen haben. Er muss sich deshalb am Donnerstag und Freitag vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Dem 51-Jährigen droht eine Verurteilung wegen Mordes.

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    Ein Gerichtssaal. (Symbolbild) - dpa

    Mit zwei Messern fährt der Angeklagte mitten in einer Novembernacht 2023 zum Wohnhaus seiner Eltern in Gachnang. Dort trifft er auf seinen Vater, der auf einem Sessel in einem Fernsehzimmer sitzt. «Plötzlich» sowie «mit voller Kraft, wild, wahllos und völlig unkontrolliert» sticht er mit beiden Messern auf den Oberkörper sowie den Halsbereich seines Vaters ein, heisst es in der Anklageschrift.

    Während dieser versucht, den Angriff abzuwehren und zu fliehen, soll ihn der Angeklagte weiter attackiert haben. Nach mindestens 24 Stichen beobachtet der heute 51-Jährige gemäss der Anklageschrift «teilnahmslos», wie sein Vater langsam stirbt.

    Irgendwann kommt die Mutter des Angeklagten dazu. Sie sieht ihren Sohn mit den blutigen Messern und ihren schwer verletzten, aber noch atmenden Ehemann. Während sie den Notruf wählt, soll der Sohn nach Hause gefahren sein und sich dort mit seinen blutigen Kleidern ins Bett gelegt haben. Der Vater stirbt in seinem Zuhause.

    In der Anklageschrift wird detailliert aufgelistet, welche Verletzungen der Vater erlitt: darunter zwölf Stich- und Schnittverletzungen im Halsbereich und Dekolleté sowie eine Stichverletzung im rechten Oberbauch. Die Staatsanwaltschaft schrieb von Verletzungen, die zu einem «langsamen, schmerzhaften und qualvollen Tod» führen. Über mögliche Tatmotive des Angeklagten ist hingegen nichts zu erfahren.

    Der mittlerweile 51-Jährige wird noch am Tag der Tat für 175 Tage in Untersuchungshaft genommen, gefolgt von einem vorzeitigen Strafvollzug ab Mai 2024. Seit September desselben Jahres ist er in einer psychiatrischen Klinik im vorzeitigen Massnahmenvollzug.

    Die Staatsanwaltschaft fordert gemäss der Anklageschrift eine Verurteilung wegen Mordes sowie eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Für den Angeklagten sei eine stationäre Massnahme (kleine Verwahrung) anzuordnen.

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