Frauenfeld TG: Feuerwehrleute erhalten ab 2027 mehr Sold
In Frauenfeld TG steigt der Feuerwehrsold ab dem 1. Januar 2027 erstmals seit 2015. Die jährlichen Soldkosten wachsen dadurch um 106'200 Franken.

Gemäss Art. 4 Abs. 1 Lit. g des Reglements über die öffentliche Sicherheit (SRS 500.0.1) ist der Stadtrat für die Festlegung des Feuerwehrsolds, der Entschädigungen und der Pauschalen zuständig.
Die heute gültigen Ansätze basieren auf dem Stadtratsbeschluss vom 16. Dezember 2014 und sind seit dem 1. Januar 2015 unverändert in Kraft. Während dieser Zeit hat sich das Umfeld der Feuerwehr wesentlich verändert. Die Anforderungen an Ausbildung, Einsatzbereitschaft und Einsatzbewältigung sind kontinuierlich gestiegen.
Gleichzeitig hat sich gemäss Bundesamt für Statistik die Lohnentwicklung im öffentlichen Sektor der Schweiz seit 2015 um rund 11 Prozent erhöht.
Die heutige Besoldungs- und Entschädigungsstruktur ist über die Jahre gewachsen und weist eine hohe Komplexität auf. Unterschiedliche Ansätze für gleiche Tätigkeiten sowie historisch entstandene Funktionsentschädigungen erschweren die Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Das Kommando der Feuerwehr Frauenfeld hat die bestehende Besoldungsstruktur überprüft und einen Vorschlag für deren Anpassung erarbeitet. Dabei wurden die aktuellen Ansätze mit verschiedenen Feuerwehren vergleichbarer Grösse und Aufgabenstellung verglichen.
Die vorgeschlagene Anpassung beinhaltet insbesondere:
– Schaffung eines einfachen, transparenten und nachvollziehbaren Besoldungssystems durch die Vereinfachung der bestehenden Sold- und Funktionsentschädigungen
– Einführung eines einheitlichen Stundenansatzes für Übungen, Rapporte, Dienstleistungen und weitere Tätigkeiten unabhängig von Rang oder Funktion
– Erhöhung des Einsatzsolds
– Erhöhung der Pikettentschädigung
– Erhöhung der Kursentschädigung
– Anpassung der Funktionen und deren Entschädigungen
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gegenüberstellung der heute gültigen und der beantragten Soldansätze. Ziel der Anpassung ist die Aktualisierung der seit 2015 unveränderten Ansätze sowie die Einführung eines einheitlichen Stundenansatzes für vergleichbare Tätigkeiten unabhängig von Rang oder Funktion.
Die wesentlichen Änderungen
Bereich (in CHF), aktuell, neu:
Einheitlicher Soldansatz pro Stunde 14.00–22.00 / 25.00
Einsatzsold pro Stunde 39.00 / 50.00
Pikett pro Stunde 6.90 / 8.00
Fachbereichsleiter pro Jahr 1'070.00–1'600.00 / 1'700.00
Fachbereichsleiter Stv. pro Jahr 320.00–800.00 / 850.00
Offizier pro Jahr 540.00 / 800.00
Unteroffizier pro Jahr 270.00 / 400.00
Die Revision verfolgt neben der finanziellen Aktualisierung insbesondere die Ziele der Vereinfachung, Transparenz und Gleichbehandlung innerhalb der Feuerwehr Frauenfeld.
Die jährlichen Soldkosten erhöhen sich gemäss Berechnungen von bisher 430'900 Franken auf 537'100 Franken. Dies entspricht einer Mehrbelastung von 106'200 Franken beziehungsweise 24.6 Prozent.
Die zusätzlichen Aufwendungen können vollständig über die Spezialfinanzierung Feuerwehr finanziert werden. Per Ende 2025 weist diese einen Bestand von rund 3.2 Mio. Franken aus.
Die durchschnittliche jährliche Einlage in die Spezialfinanzierung betrug in den Jahren 2015 bis 2'025 CHF 177'593.41.
Erwägungen
Die beantragte Anpassung stellt keine grundlegende Ausweitung der Entschädigungen dar, sondern eine Aktualisierung einer seit über zehn Jahren unveränderten Regelung. Die heutige Besoldungsstruktur entspricht weder der zwischenzeitlichen Lohnentwicklung noch den gestiegenen Anforderungen an die Angehörigen der Feuerwehr.
Die Feuerwehrangehörigen leisten ihren Dienst ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit und stehen rund um die Uhr, an Wochenenden sowie an Feiertagen für Einsätze zugunsten der Bevölkerung bereit. Die Bereitschaft zur Übernahme dieser Verantwortung basiert primär auf Motivation, Kameradschaft und dem Sinn der Aufgabe. Eine zeitgemässe Entschädigung ist jedoch Ausdruck der Wertschätzung gegenüber diesem Engagement.
Die vorgeschlagene Vereinheitlichung des Stundenansatzes schafft Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Fairness. Angehörige der Feuerwehr erhalten für die gleiche Tätigkeit unabhängig von Rang oder Funktion die gleiche Grundentschädigung. Zusätzliche Verantwortung und Vorbereitungsaufwände werden weiterhin über Funktionsentschädigungen abgegolten.
Im interkommunalen Vergleich bewegt sich die Feuerwehr Frauenfeld trotz der beantragten Anpassungen weiterhin im üblichen Rahmen vergleichbarer Organisationen. Der Stundenansatz von 25 Franken entspricht beispielsweise den Ansätzen der Feuerwehren Rapperswil-Jona und Wil. Mehrere Vergleichsorganisationen entschädigen Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaft mit deutlich höheren Ansätzen zwischen 27 und 37 Franken pro Stunde.
Die beantragten Ansätze erscheinen zudem im Vergleich zu den Entschädigungen innerhalb der Stadtverwaltung als angemessen. So beträgt der Stundenansatz einer 20-jährigen Hilfsperson CHF 22.10, jener einer Reinigungskraft CHF 24.25 zuzüglich Ferien- und Feiertagsentschädigung von 14.54 Prozent. Das Sitzungsgeld für Angestellte bei der Mitwirkung in Behörden- und Kommissionssitzungen ab 19.00 Uhr beträgt 50 Franken pro Stunde.
Die Mehrkosten von 106'200 Franken entsprechen rund 4.5 Prozent des gesamten Feuerwehrbudgets beziehungsweise ungefähr den Kosten einer Vollzeitstelle. Angesichts des Bestands der Spezialfinanzierung Feuerwehr von rund 3.2 Mio. Franken sowie der durchschnittlichen jährlichen Einlagen erscheint die Finanzierung langfristig sichergestellt.
Die beantragte Anpassung trägt zur Sicherung der Attraktivität der Feuerwehr Frauenfeld bei, stärkt die Motivation und Anerkennung der Angehörigen der Feuerwehr und schafft gleichzeitig ein Einfaches, transparentes und nachvollziehbares Besoldungssystem.
An der 8. Sitzung der Fachkommission Sicherheit vom 23. April 2026 wurde die Fachkommission über die geplanten Anpassungen informiert. Die Mitglieder der Fachkommission Sicherheit unterstützen die längst fällige Anpassung der Besoldung ab dem 1. Januar 2027 und wünschen eine regelmässige Überprüfung der Besoldung.
1. Die vom Kommando der Feuerwehr Frauenfeld beantragte Revision des Feuerwehrsolds, der Entschädigungen und der Pauschalen wird im Sinne der Erwägungen genehmigt und tritt per 1. Januar 2027 in Kraft.
2. Die Finanzierung der jährlichen Mehrkosten von rund 106'200 Franken erfolgt über die Spezialfinanzierung Feuerwehr.
3. Der Stadtrat beauftragt das Kommando der Feuerwehr Frauenfeld, die Soldansätze einmal pro Legislatur zu überprüfen.
Feuerwehr – Offizierskader: Beförderungen per 1. Januar 2027 Oberleutnant Niklaus Breitenmoser übernimmt per 1. Januar 2027 die Funktion des Zugchefs von Zug 1. Mit der Funktion als Zugchef wird Oberleutnant Niklaus Breitenmoser zudem Stellvertreter des Kommandanten. Gemäss den Beförderungsrichtlinien der Feuerwehr Frauenfeld kann mit der Übernahme der Funktion als Zugchef die Beförderung zum Hauptmann erfolgen.
Leutnant Sandro Camathias übernimmt per 1. Januar 2027 die Funktion des Fachbereichsleiter Fahrer. Gemäss den Beförderungsrichtlinien der Feuerwehr Frauenfeld kann mit der Übernahme der Funktion als Fachbereichsleiter Fahrer die Beförderung zum Oberleutnant erfolgen.
Die Wachtmeister Fabian Güttinger und Raphael Eisenegger haben im Juni 2026 in Teufen AR den Kurs Einsatzführung 1 absolviert.
Die Oberleutnants Niklaus Breitenmoser und Sandro Camathias haben alle nötigen Kurse, die sie für die neuen Funktionen befähigen, absolviert und sind bereit im Rahmen ihrer neu-en Funktion mehr Verantwortung zu übernehmen.
Die Wachtmeister Fabian Güttinger und Raphael Eisenegger haben alle nötigen Kurse, die sie für die neuen Funktionen befähigen, absolviert uns sind bereit die ihnen übertragene Verantwortung als Offiziere zu übernehmen.
Gemäss Art. 4 des Reglements über die öffentliche Sicherheit (SRS 500.0.1) ist der Stadtrat zuständig für die Beförderung der Feuerwehroffiziere.
Der Stadtrat bedankt sich bei Niklaus Breitenmoser, Sandro Camathias, Fabian Güttinger und Raphael Eisenegger für die Bereitschaft, mehr zu leisten und mehr Verantwortung für die Sicherheit der Stadt Frauenfeld zu übernehmen.
1. Oberleutnant Niklaus Breitenmoser wird per 1. Januar 2027 zum Hauptmann befördert.
2. Leutnant Sandro Camathias wird per 1. Januar 2027 zum Oberleutnant befördert.
3. Die Wachtmeister Fabian Güttinger und Raphael Eisenegger werden per 1. Januar 2027 zum Leutnant befördert.










