Waffe

    Mann muss wegen E-Trottinett-Angriffen vor Bezirksgericht Dielsdorf

    Ein 38-jähriger Mann hat sein E-Trottinett mehrfach als Waffe benutzt: Er fuhr einen Polizisten über den Haufen und verletzte ihn schwer. Zudem beschädigte er mit seinem Gefährt ein Auto. Dafür muss er sich am Freitag vor Bezirksgericht Dielsdorf verantworten.

    Tatwaffe E-Trottinett: Ein 38-Jähriger wollte sich einer Kontrolle entziehen und fuhr einen Polizisten über den Haufen. Dieser erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma. (Archivbild)
    Tatwaffe E-Trottinett: Ein 38-Jähriger wollte sich einer Kontrolle entziehen und fuhr einen Polizisten über den Haufen. Dieser erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma. (Archivbild) - KEYSTONE/DPA/JENS BÜTTNER

    Der Beschuldigte war im April 2024 mit etwa 50 oder 60 km/h auf seinem E-Trottinett unterwegs. Kurz vor Regensdorf wollten ihn Gemeindepolizisten anhalten und kontrollieren. Statt anzuhalten, fuhr er den Polizisten gemäss Anklage kurzerhand über den Haufen.

    Der Gemeindepolizist erlitt unter anderem zwei Halswirbelbrüche und ein Schädel-Hirn-Trauma. Zwei Monate lang war er arbeitsunfähig.

    Rückspiegel abgeschlagen

    Bei einer anderen Gelegenheit beschädigte der Slowene das Auto einer Lenkerin, die ihn darauf aufmerksam machte, dass er mit seinem E-Trottinett den Verkehr behindere. Statt Platz zu machen, schlug er mit seinem E-Trottinett oder mit seinem Fuss gegen den Kotflügel, so dass eine massive Delle entstand. Zudem schlug er den Rückspiegel ab.

    Die Staatsanwaltschaft fordert für den Slowenen unter anderem eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Sachbeschädigung. Dafür soll er mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 50 Franken bestraft werden, beides mit einer Probezeit von drei Jahren. Zwei Wochen sass er bereits in Haft.

    Kommentare

    User #2532 (nicht angemeldet)

    70% wählen Mitte Links und sind mit diesen Strafen zufrieden

    User #2532 (nicht angemeldet)

    Diese Strafen sind nur lächerlich. Jemand halb tot fahren bringt bedingte Geldstrafe.

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