Gericht

    Luzerner Hausarzt steht wegen Maskenverweigerung vor Gericht

    Keystone-SDA
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    Hochdorf,

    Trotz Maskenpflicht behandelte ein Luzerner Arzt seine Patienten ohne Masken. Aus ethischen Gründen, wie er sagt. Jetzt steht der 54-Jährige vor Gericht.

    Luzerner Hausarzt
    Dem Luzerner Hausarzt droht eine Busse von 1000 Franken- - DPA

    Das Wichtigste in Kürze

    • Während der Coronapandemie behandelte ein Luzerner Hausarzt seine Patienten ohne Maske.
    • Dem aus Deutschland stammenden Mediziner droht eine Busse von 1000 Franken.

    Weil er während der Coronapandemie trotz Maskenobligatoriums ungeschützt Patienten behandelt haben soll, muss sich ein Hausarzt aus dem Kanton Luzern heute Montag vor dem Bezirksgericht Hochdorf verantworten. Ihm droht eine Busse von 1000 Franken.

    Vor Gericht sagte er, er habe «aus medizinischen und ethischen Gründen» auf die Maske verzichtet. So sei der Nutzen der Maskenpflicht keiner gewesen als der Schaden. Die Covidverordnung habe ihn als Arzt «unverhältnismässig eingeschränkt». «Ich hatte ein Schutzkonzept in der Praxis, aber ohne Maskenpflicht», fügte er an.

    Der aus Deutschland stammende, 54 Jahre alt Arzt betreibt in der Luzerner Vorortsgemeinde Ebikon eine Praxis.

    Im Sommer 2020 gründete er die Vereinigung Aletheia, welche unter anderem die Massnahmen kritisierte, welche der Staat zur Eindämmung der Covid-Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung erliess.

    Mit den Behörden in Clinch kam der Hausarzt im Winter 2020/21. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich im Januar 2021 in seiner Praxis der damals geltenden Maskenpflicht in öffentlichen Räumen widersetzt zu haben.

    Der Beschuldigte habe, in Anwesenheit von Angestellten, Patienten und der Polizei, keine Hygienemaske getragen, heisst es im Strafbefehl. Zudem habe es in seiner Praxis kein Schutzkonzept gegeben. Er sei damit der Verpflichtung, dort die Maskenpflicht durchzusetzen, nicht nachgekommen.

    Berufsausübungsbewilligung vorübergehend entzogen

    Die Staatsanwaltschaft bestrafte den Arzt in der Folge wegen vorsätzlichen und wiederholten Widerhandlungen gegen die Epidemiegesetzgebung per Strafbefehl mit einer Busse von 1000 Franken. Der Beschuldigte akzeptierte dies nicht, weswegen es vor dem Bezirksgericht Hochdorf zur Verhandlung kommt.

    Weil er mit seinem Verhalten auch die gesetzlichen Berufspflichten verletzt habe, entzog der Kanton Luzern im Frühling 2021 dem Arzt vorübergehend die Berufsausübungsbewilligung. Massnahmenkritiker riefen in der Folge in Luzern zu Solidaritätskundgebungen auf.

    An diesen als «Abendspaziergängen» deklarierten unbewilligten Demonstrationen nahm der beschuldigte Arzt mehrmals teil. Das Bezirksgericht Luzern verurteilte ihn im August 2022 wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes rechtskräftig zu einer Busse von 500 Franken.

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